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Vermieterbescheinigung für Untermieter ausstellen - Wohnsitz anmelden
Hinweis
Gesetzesänderung zum 01.11.2016 ist in dem Artikel berücksichtigt:
Bei Auszug des Untermieters muss die Bescheinigung nicht mehr bei der Meldebehörde am bisherigen Wohnsitz vorgelegt werden.
Anmelden des neuen Untermieters bei der Meldebehörde - Vermieter müssen mitwirken
- Alle Vermieter haben für die Anmeldung eines Mieters mit neuem Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt eine Mitwirkungspflicht und es besteht die Meldepflicht.
Das gilt auch für einen Hauptmieter, der an Untermieter Wohnraum bzw. ein Zimmer vermietet, denn in diesem Verhältnis ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.
Daher muss der Hauptmieter eine Bescheinigung über den Einzug für den Untermieter ausstellen, damit dieser seinen neuen Wohnsitz anmelden kann.
- Die Anmeldung des Untermieters bei der Meldebehörde muss innerhalb von 2 Wochen ab Einzugsdatum erfolgen. Einzelheiten zur Meldepflicht.
Vorlage des Untermietvertrags für die Anmeldung des Untermieters bei der Meldebehörde
Die Vorlage eines Untermietvertrages bei der Meldebehörde ist für eine Anmeldung des neuen Wohnsitzes nicht ausreichend.
Hauptmieter als Wohnungsgeber - Angaben in der Vermieterbescheinigung für Untermieter
Die auszustellende Vermieterbescheinigung für den Untermieter hat kein besonderes Formerfordernis, die Bescheinigung muss aber folgende Angaben enthalten:
- Namen und Anschrift des Vermieters (bei einem Untermietverhältnis ist das der Hauptmieter der Wohnung, auch als "Wohnungsgeber" bezeichnet),
- die Anschrift der Wohnung
(auch die Lage der Wohnung, also z.B. Vorderhaus, Hinterhaus, Stockwerk, links oder rechts) - die Namen der meldepflichtigen Person bzw. Personen
- den Namen des Eigentümers der Wohnung, wenn der Wohnungsgeber nicht gleichzeitig Eigentümer ist.
Vermieterbescheinigung für Untermieter - Mustervorlage für die Meldebehörde
Link:
- Die Vorlage enthält die seit dem 01.11.2016 für die Anmeldung des Untermieters zu machenden Angaben.
Wohnungsgeberbestätigung, Vermieterbescheinigung für Angehörige, Familienmitglieder
Angehörige, Familienmitglieder, auch für den Freund, die Freundin, die der Hauptmieter in seiner Wohnung aufnimmt, wird diese Bescheinigung benötigt:
Redaktion
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