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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Auflösung der Wohngemeinschaft - WG-Mitglied will den Mietvertrag
Soll eine Wohngemeinschaft beendet werden, soll der Mietvertrag aber z.B. mit einem verbleibenden Bewohner oder einem bisherigen WG-Mitglied fortgesetzt werden, so ist zu prüfen, ob dafür eine Änderung des Mietvertrags notwendig ist bzw. welche rechtlichen Auswirkungen die Auflösung der Wohngemeinschaft hat.
Muss der Vermieter mit einem Bewohner, Mieter der WG einen Mietvertrag schließen?
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mieter aus dem Vertrag zuzustimmen
Wohngemeinschaft - Auswechslung von Mietern möglich?
Der Vermieter muss auch nicht den Mietvertrag mit den in der Wohnung verbleibenden Mietern, den anderen WG-Mitgliedern, oder auch nur einem Mieter als alleinigen Vertragspartner fortsetzen.
Dies bedeutet, dass ausgezogene Mieter weiterhin Mieter sind und für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag haften, da der Vermieter dem Ausscheiden aus dem Vertrag nicht zustimmt:
Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung - Haftung untereinander
Eine Einigung kann daran scheitern, dass der Vermieter zu einer Vereinbarung nur bereit ist, wenn er eine höhere Miete bekommt. Oder der Vermieter ist nicht bereit, durch ein Ausscheiden eines oder mehrerer Mieter Haftungsansprüche / Sicherheiten zu verlieren.
- Etwas anderes kann gelten, wenn der Mietvertrag ausdrücklich mit einer Wohngemeinschaft geschlossen wurde.
Mehrere Mieter sind Mitglieder der Wohngemeinschaft - Änderung Mietvertrag bei Auflösung
Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Hauptmieter der Wohnung, und soll die WG aufgelöst werden:
- Es haften alle Mieter - auch die bereits ausgezogenen - auch künftig für die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag.
- Die Haftung besteht so lange, bis eine Vertragsänderung über das Ausscheiden aus dem Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen worden ist.
Durch die Vertragsänderung sollen bisherige (ausgezogene) Mieter aus dem Mietvertrag entlassen werden, so dass künftig keine Haftung mehr besteht:
Gesamtschuldnerische Haftung - mehrere Mieter einer Mietwohnung
Diese Vereinbarung sollte schriftlich geschlossen werden und ist von allen Beteiligten persönlich zu unterschreiben.
Fortsetzung Mietvertrag mit WG - Mietvertrag ist mit einer Wohngemeinschaft geschlossen
Ist der Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft (also rechtlich mit einer Gesellschaft) abgeschlossen, dann braucht beim Auszug von Mitgliedern der WG keine Vertragsänderung vereinbart zu werden:
Mietrecht - Wann handelt es sich um eine Wohngemeinschaft?
Der Vertrag wird dann immer mit den aktuellen Mitgliedern der Wohngemeinschaft fortgesetzt:
Wechsel in der Wohngemeinschaft - Austausch WG-Mitglieder
Hauptmieter sollten bei Ausscheiden eines bisherigen Untermieters darauf achten: Wenn ein anderer Untermieter einziehen soll, ist zuvor eine Untervermietungserlaubnis für diesen anderen Mitbewohner / Untermieter neu zu beantragen.
Untervermietung - ein neuer, anderer Untermieter soll einziehen
Auflösung der Wohngemeinschaft - Mitbewohner der Wohnung sind Untermieter
Sind die Mitbewohner, die aus der Wohngemeinschaft ausscheiden sollen oder ausscheiden wollen, Untermieter, dann bleibt der Mietvertrag des Hauptmieters weiterhin bestehen:
Ist es eine Wohngemeinschaft? Abgrenzung Untermieter, Mitbewohner
Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter
Oft ist in einem Wohngemeinschafts-Mietvertrag vereinbart, dass das Ausscheiden oder Eintreten von Mitbewohnern dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden muss.
Dies sollte beachtet werden.
Wohngemeinschaft beenden, auflösen - Beendigung des Mietvertrags für die Wohnung
Auflösung der Wohngemeinschaft durch Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung. Soll der Mietvertrag insgesamt gekündigt werden, schauen Sie hier:
Wohngemeinschaft auflösen - Mietvertrag beenden, kündigen
Redaktion
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