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Verringerter Kündigungsschutz für Wohnungen, Zimmer
Bei Mietverträgen über Wohnungen, Wohnraum kann es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sein, dass ein verringerter Kündigungsschutz gilt.
Verringerter Kündigungsschutz für Mietwohnungen - Ausnahme Einliegerwohnung
- Einliegerwohnung
die Wohnung des Mieters liegt in einem Zweifamilienhaus, die andere Wohnung wird vom Vermieter selbst bewohnt
Verringerter Kündigungsschutz für Zimmer - Ausnahme Untervermietung von Zimmern
- Untermietverhältnis, bei dem der Untermieter mit dem Hauptmieter in derselben Wohnung wohnt:
Kündigung - Vermieter und Mieter wohnen in derselben Wohnung
Untervermietung - welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall?
Verringerter Kündigungsschutz Zimmer - Ausnahme Vermietung Zimmer in einem Wohnheim
- Zimmer in einem Wohnheim.
Verringerter Kündigungsschutz Zimmer - Ausnahme Vermietung Zimmer Studentenwohnheim
- Zimmer in einem Studentenwohnheim unterliegen einem verringerten Kündigungsschutz
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