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Angefragter Suchbegriff: Hausgemeinschaft
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Jeder, der sich in Ihre Wohnung begibt, ist verpflichtet als Ihr Gast den Hausfrieden einzuhalten, sozusagen den "Wohnungsfrieden". Wer auf Ihre Aufforderung hin Ihre Wohnung nicht verlässt, begeht Hausfriedensbruch . Das gilt