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Angefragter Suchbegriff: Tochter der Freundin

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Eigenbedarf kann ein Vermieter nur für Famlienangehörige und Haushaltsangehörige geltend machen, nicht aber für ein Kind der Lebensgefährtin / des Lebensgefährten. Eigenbedarfskündigung - Vermieter meldet Eigenbedarf für die Tochter der

Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus und soll ein Angehöriger, ein Familienmitglied, der Lebenspartner (Freund / Freundin), ein Kind, das nicht Mieter der Wohnung ist, den Mietvertrag bzw. die Wohnung übernehmen, so geht dies meist nicht

Nahe Familienangehörige dürfen Sie auch ohne Erlaubnis des Vermieters in Ihre Wohnung aufnehmen, einziehen lassen. Sie benötigen daher keine Erlaubnis für Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), für Kinder

Mieter einer Wohnung können berechtigt sein, Personen ohne Erlaubnis des Vermieters in ihre Wohnung einziehen zu lassen, und zwar auch dauerhaft. Für welche Personen ist das möglich, für welche Personen braucht man keine Erlaubnis des