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Angefragter Suchbegriff: Zweite Berechnungsverordnung
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Die Zweite Berechnungsverordnung - II. Berechnungsverordung, II. BV - stellt in der Anlage 3 eine Liste von Betriebskosten zusammen, die der Vermieter berücksichtigen darf. In vielen Mietverträgen, die bis zum 31.12.2003 abgechlossen



