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Angefragter Suchbegriff: vandalismus
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Das Anbringen von Kameras, auch von Kamera-Attrappen in einem Mietshaus, am Hauseingang, im Flur eines Hauses, auf Gemeinschaftsflächen (auch Müllstandsflächen) usw. bedeutet immer einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter.
Ob die Kosten für eine Vandalismusversicherung als Betriebskosten auf Mieter eines Wohnhauses umlegbar sind, ist umstritten. Grundsätzlich kann der Vermieter Versicherungen abschließen, um etwaige Schäden an seinem Eigentum
Ein Hausratversicherungsvertrag soll dafür sorgen, dass die Versicherung einen angemessenen Ersatz bezahlt, wenn der Hausrat beschädigt oder bei einem Einruch gestohlen wird. Hausratversicherung wichtig für Wohnungsmieter Wenn Schäden an
Kommt es durch einen Polizeieinsatz oder durch den Einsatz der Feuerwehr zu einer Beschädigung der Wohnungstür, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Tür instand zu setzen und auch die Kosten zu tragen. Aufgebrochene
Ist an der Wohnungstür oder dem Fenster durch einen Einbruch ein Schaden entstanden, dann ist der Vermieter für die Reparatur zuständig. Instandhaltungspflicht des Vermieters - Reparaturen nach Einbruch Es gilt: Der Vermieter muss die
Kann man als Mieter einer Wohnung als Sicherungsmaßnahme ein Stangenschloss in die Eingangstür der Wohnung einbauen oder muss der Vermieter den Einbau zuvor genehmigen? Mieter lässt Stangenschloss als Einbruchsicherung in die Wohnungstür
Videoaufnahmen, Kameras und auch Kamera-Attrappen sind bei Mietwohnhäusern nur ganz ausnahmsweise zulässig. Persönlichkeitsrecht: Videoaufnahmen, Kamera nur mit Einwilligung Es gehört zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ,
Heimliche Videoüberwachung der Wohnung durch den Vermieter ist in der Regel unzulässig. Das Persönlichkeitsrecht der Mieter, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist durch die Verfassung geschützt. Dazu gehört, dass Bildaufnahmen
Werden Kosten für einen Concierge, für einen Pförtner oder "Doorman" als Betriebskosten der Wohnung von Mietern verlangt zu zahlen, dann sollte am konkreten Einzelfall geprüft werden, ob der Vermieter diese Kosten verlangen darf. Bei
Werden Schäden von ganz Fremden angerichtet, dann spielt das Mietrecht kaum eine Rolle. Es handelt sich dann, weil sich das außerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter abspielt von einer Schadensverursachung durch sogenannte Dritte. Fremde
Haben Mieter eine Hausratversicherung abgeschlossen, so ist im Schadensfall zu prüfen, was in der Hausratversicherung im Rahmen eines Schadenereignisses versichert ist. Versicherungsleistung in der Hausratversicherung zum