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Angefragter Suchbegriff: berechnungsverordnung

Es wurden 26 Suchergebnisse gefunden:

Die Zweite Berechnungsverordnung - II. Berechnungsverordung, II. BV - stellt in der Anlage 3 eine Liste von Betriebskosten zusammen, die der Vermieter berücksichtigen darf. In vielen Mietverträgen, die bis zum 31.12.2003 abgechlossen

Wenn dem Mieter die Renovierungspflicht in einem Mietvertrag wirksam übertragen wurde, aber keine gesonderte Vereinbarung über eine Renovierung der Sockel- und Fußbodenleisten getroffen wurde, dann gehört die malermäßige Bearbeitung der

Vermieter haben für die Abrechnung von Betriebskosten die entsprechende Betriebskostenverordnung anzuwenden. Vereinbarung zur Zahlung von Betriebskosten für die Wohnung In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass Mieter die Betriebskosten

Im Mietvertrag befindet sich eine Regelung, wonach der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen und dabei auch die Einbaumöbel in der Wohnung streichen muss.  Kann eine solche AGB-Klausel den Mieter tatsächlich zu solchen Arbeiten

Balkon, Loggia, Terrasse werden bei der Berechnung der Wohnfläche mitberechnet. Der richtige Ansatz, zu welchem Anteil die Berechnung erfolgen kann,  ist wichtig für die richtige Wohnfläche im Mietvertrag, für Mieterhöhungen und auch für die

Eine Umlage von Betriebskosten ist möglich, wenn im Vertrag oder einer späteren Vereinbarung die Betriebskostentragung vereinbart ist.   Dafür reicht ein Verweis auf die Liste, die in einer wohnungswirtschaftlichen Verordnung enthalten

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten eines Hauses / einer Mietwohnung zu den Betriebskosten gehören, die sich der Vermieter von seinen Mietern mit der Nebenkostenabrechnung erststatten lassen kann, wenn die Umlage

Hat der Vermieter Außenrollläden durch eine Firma reinigen lassen, so kommt es vor, dass solche Kosten über die Betriebskostenabrechnung von Mietern bezahlt werden sollen. Die Kostenumlage einer Rollladenreinigung als Betriebskosten

Kontoführungsgebühren, Bankgebühren des Vermieters oder Verwalters sind keine Betriebskosten, die der Mieter tragen muss. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat , dann stellt sich oft die Frage,

Manchmal wird von Gemeinden, Kommunen die Grundsteuer neu festgesetzt. Eine Neufestsetzung führt in aller Regel zu einer Erhöhung der vom Mieter zu zahlenden Grundsteuer, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die

Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten für die Wohnung zu zahlen hat, dann können gemäß dem Bundesgerichtshof alle Betriebskosten auf die Mieter anteilig umgelegt werden, die in der Zweiten

Ob die Kosten für eine Vandalismusversicherung als Betriebskosten auf Mieter eines Wohnhauses umlegbar sind, ist umstritten. Grundsätzlich kann der Vermieter Versicherungen abschließen, um etwaige Schäden an seinem Eigentum

Die Vermieter sind seit einigen Jahren verpflichtet, Rauchmelder in die Wohnungen einzubauen. Hat der Vermieter Rauchmelder für die Wohnung gemietet, dann sind die Mietkosten nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Rauchmelder -

Meist steht schon im Mietvertrag der Wohnung eine Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten für die Wohnung zu tragen hat. Betriebskosten muss der Mieter nur tragen, wenn eine Vereinbarung geschlossen wurde Eine solche

Der Vermieter kann regelmäßig anfallende Kosten als Betriebskosten auf die Miete umlegen, wenn eine ausreichende mietvertragliche Vereinbarung vorliegt. Eine Notdienstpauschale stellt aber keine umlegbaren Betriebskosten dar. Dabei

Wenn Sie meinen, dass die Miete zu hoch ist, weil die Wohnfläche Ihrer Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, sorgen Sie für ein genaues Aufmaß Ihrer Wohnung - als Laie vertut man sich da leicht. Falsche Wohnfläche im

Wird eine Wohnung mit Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten vermietet, dann gibt es meist keine Festlegung im Mietvertrag, wie diese Flächen zu bemessen sind.  Klar ist, dass solche Flächen irgendwie in die Wohnflächenberechnung

Der Vermieter darf dem Mieter die Zahlung der Betriebskosten durch eine Vereinbarung auferlegen.  Nach dem Gesetz hat der Vermieter die " Lasten des Grundstücks " zu tragen, das sind insbesondere auch die Betriebskosten. Der Vermieter kann aber

Ist die Durchführung von Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam auf den Mieter übertragen, dann kommt bei der Wohnungsrückgabe häufiger zu Meinungsverschiedenheiten, ob ein Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren erforderlich

Wenn es darauf ankommt, z.B. wegen einer Mieterhöhung:  Mieterhöhung - die tatsächliche Wohnfläche, Größe ist maßgeblich   oder weil die Wohnung deutlich kleiner ist, als im Mietvertrag steht, eine Mietsenkung durchgesetzt werden soll:

Der Vermieter kann Kosten für gemietete Fußmatten meist nicht als Betriebskosten umlegen. Mieter müssen die Betriebskosten tragen, wenn der Mietvertrag das vorsieht, und das steht in den meisten Mietverträgen. Es reicht nach der

Beauftragt der Vermieter jemanden, der die ordnungsgemäße Befüllung verschiedener Mülltonnen kontrolliert und ggf. auch umsortiert, das sogenannte Müllmanagement, Behältermanagement, dann zählt das zu den umlegbaren Betriebskosten.

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, dann kann der Vermieter die nach der Betriebskostenverordnung / Zweiten Berechnungsverordnung zulässigen Betriebskosten auf die Mieter über die

Bei Mieterhöhungen ist nur die tatsächliche Wohnfläche der Wohnung maßgeblich. Es ist gleichgültig, welche Fläche, qm-Zahl im Mietvertrag steht. Mieterhöhung für Mietwohnung - die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche ist falsch Ist im

Ist vereinbart, dass die Betriebskosten vom Mieter zu zahlen sind, dann kann der Vermieter diese umlegen. Betriebskosten hat eigentlich grundsätzlich der Vermieter zu tragen, sie werden aber in aller Regel im Mietvertrag Mietern auferlegt. Dafür reicht

Wenn Ihre Wohnung kleiner ist, als im Mietvertrag steht, dann können Sie Anspruch darauf haben, Mietzahlungen zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung mindestens 10 % kleiner ist, als im Mietvertrag steht, festgelegt