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Angefragter Suchbegriff: berechnungsverordnung

Es wurden 7 Suchergebnisse gefunden:

Die Zweite Berechnungsverordnung - II. Berechnungsverordung, II. BV - stellt in der Anlage 3 eine Liste von Betriebskosten zusammen, die der Vermieter berĂŒcksichtigen darf. In vielen MietvertrĂ€gen, die bis zum 31.12.2003 abgechlossen

Wenn Sie meinen, dass die Miete zu hoch ist, weil die WohnflĂ€che Ihrer Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, sorgen Sie fĂŒr ein genaues Aufmaß Ihrer Wohnung - als Laie vertut man sich da leicht. Falsche WohnflĂ€che im

Bei Mieterhöhungen ist nur noch die tatsĂ€chliche WohnflĂ€che maßgeblich - egal, welche qm-Zahl im Mietvertrag steht. Mieterhöhung fĂŒr Mietwohnung entsprechend der im Mietvertrag angegebenen WohnflĂ€che Wenn in Ihrem Mietvertrag eine

Betriebskosten, die nicht ausdrĂŒcklich in den Betriebskostenverordnungen aufgefĂŒhrt sind, nennt man Sonstige Betriebskosten. Wenn im Mietvertrag  - oder einer spĂ€teren Änderung - vereinbart wird, dass der Mieter die Betriebskosten tragen

Der Vermieter darf dem Mieter die Zahlung der Betriebskosten durch eine Vereinbarung auferlegen.  Nach dem Gesetz hat der Vermieter die " Lasten des GrundstĂŒcks " zu tragen, das sind insbesondere auch die Betriebskosten. Der Vermieter kann aber

Ist vereinbart, dass die Betriebskosten vom Mieter zu zahlen sind, dann kann der Vermieter diese umlegen. Betriebskosten hat eigentlich grundsĂ€tzlich der Vermieter zu tragen, sie werden aber in aller Regel im Mietvertrag Mietern auferlegt. DafĂŒr reicht

Wenn Ihre Wohnung kleiner ist, als im Mietvertrag steht, dann können Sie Anspruch darauf haben, Mietzahlungen zurĂŒckzufordern. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung mindestens 10 % kleiner ist, als im Mietvertrag steht, festgelegt