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Angefragter Suchbegriff: flächenabweichung

Es wurden 12 Suchergebnisse gefunden:

Wenn die Fläche der Wohnung falsch ist, dann hat dies Auswirkungen auf die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten, aber auch auf die Miethöhe. Flächenabweichung - Umlage Betriebskosten nach Fläche, Abrechnung nach Wohnungsgröße Nähere

Für die Berechnung der auf den Mieter entfallender Betriebskosten, ist die Größe der Mietwohnung oftmals maßgeblich, die Grundlage für die Berechnung der Umlage: Betriebskostenabrechnung - Falsche Angabe der Wohnfläche?    Urteil des

Wenn der Vermieter in Abrechnungen eine andere Fläche angegeben hat als im Mietvertrag  vereinbart, sollten Sie der Flächenabweichung bei der Prüfung der jeweiligen Abrechnung ( Heizkostenabrechnung , Betriebskostenabrechnung ) nachgehen, den

Wenn Ihre Wohnung kleiner ist, als im Mietvertrag steht, dann können Sie Anspruch darauf haben, Mietzahlungen zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung mindestens 10 % kleiner ist, als im Mietvertrag steht, festgelegt

Die vom Vermieter verlangte Miete für die Wohnung kann zu hoch sein, weil die Wohnfläche der Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Eine zu hohe Wohnfläche kann zu einer Senkung der Miete führen. Falsche Wohnfläche für Wohnung im Mietvertrag

Bei Mieterhöhungen ist nur noch die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich - egal, welche qm-Zahl im Mietvertrag steht. Mieterhöhung für Mietwohnung entsprechend der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche Wenn in Ihrem Mietvertrag eine

Legt der Vermieter für eine Mieterhöhung der Wohnung eine Wohnfläche zugrunde, die nicht richtig, zu groß ist, bzw. die man als Mieter nicht für richtig hält, so reicht es in einem solchen Fall nicht, einfach nur die Flächenangabe des

Grundsätzlich kann der Vermieter die Miete verlangen, die zuletzt vereinbart oder durch Mieterhöhung erreicht worden ist. Auch wenn z.B. während Ihrer Mietzeit die Mieten in der Umgebung fallen sollten, muss der Vermieter die Miete

Vermieter gehen manchmal davon aus, dass eine im Mietvertrag zu hoch angesetzte Flächenangabe für eine möblierte Wohnung unerheblich ist, also keine Rolle spielt, auch wenn die Wohnfläche mehr als 10 Prozent von der tatsächlichen Fläche, Größe

Balkon, Loggia, Terrasse werden bei der Berechnung der Wohnfläche mitberechnet. Der richtige Ansatz, zu welchem Anteil die Berechnung erfolgen kann,  ist wichtig für die richtige Wohnfläche im Mietvertrag, für Mieterhöhungen und auch für die

Weicht die tatsächliche Wohnungsgröße, die Wohnfläche mehr als 10 % ab von der im Vertrag oder später vom Vermieter angegebenen Wohnungsgröße, kann darin eine Störung der Geschäftsgrundlage liegen. In vielen Mietverträgen ist vom

Gelegentlich werden Wohnungen mit Nebenflächen vermietet, wie eine Mansarde oder ähnliche Flächen, die der Mieter nicht zum Wohnen nutzt. Dann kann es zu Streit kommen, wie groß die Wohnung, die Wohnfläche, also die Mietfläche,