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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Müllmanagement für Mülltonnen als Betriebskosten der Wohnung
Beauftragt der Vermieter jemanden, der die ordnungsgemäße Befüllung verschiedener Mülltonnen kontrolliert und ggf. auch umsortiert, das sogenannte Müllmanagement, Behältermanagement, dann zählt das zu den umlegbaren Betriebskosten für eine Wohnung.
Umlage von Betriebskosten auf die Mieter - Betriebskostenkatalog, sonstige Kosten
Meist steht im Mietvertrag, dass die Mieter die Betriebskosten tragen müssen - mehr als ein solcher Hinweis ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht erforderlich.
Ist eine solche Vereinbarung im Mietvertrag enthalten, dann können alle Betriebskosten, die in der Zweiten Berechnungsverordnung oder heute in der Betriebskostenverordnung enthalten sind, anteilig auf die Mieter der Wohnungen umgelegt werden.
- Kosten, die nicht zu einem der in diesen Auflistungen stehenden Bereiche gehören, können als "sonstige Betriebskosten" nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag stehen.
- Welche Betriebskosten muss der Mieter tragen, zahlen?
Müllentsorgung, Müllabfuhr, Müllbeseitigung als Betriebskosten
Der Katalog der Betriebskosten in der Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung und ergänzt das mit der Beschreibung:
"...zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;"
Betriebskosten für Müllmanagement, Behältermanagement als Teil der Müllbeseitigungskosten
Seit längerem ist die Trennung von Müll in verschiedenen, extra für verschiedene Arten von Müll, in unterschiedlichen Behältern vorgeschrieben.
- Falsch einsortierter Müll kann dazu führen, dass der dafür vorgesehene Container nicht angemessen ausgelastet ist und z.B. der Behälter für Restmüll stärker belastet wird. Da Restmüllbeseitigung teurer ist als die Sammelcontainer für wiederverwertbaren Müll, kann dies am Ende zu höheren Müllkosten führen. Außerdem gibt es in vielen Kommunen "Strafzahlungen", wenn Container falsch befüllt sind, weil das die Wiederverwertung erschwert und verteuert.
Deshalb lassen Vermieter manchmal Personen die Müllbehälter überprüfen, und soweit erforderlich dann auch Müll umsortieren. Das nennt man Müllmanagement oder Behältermanagement.
Müllmanagement, Behältermanagement als umlegbare Betriebskosten
Zwar tauchen diese Begriffe nicht ausdrücklich im Katalag der Betriebskosten auf, aber vor den in der Verordnung genannten Stichworten steht "namentlich". Das heißt, es sind dort eben nicht alle Einzelheiten genannt, es können auch weitere dazugehören, auch weil es in diesem Bereich technisch häufiger Änderungen gibt.
- Der Bundesgerichtshof stuft das „Behältermanagement“ als Teil der Betriebskosten der Müllbeseitigung als umlagefähige Betriebskosten ein - es können daher auch solche Kosten als Betriebskosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden.
BGH: Müllmanagement als umlegbare Betriebskosten
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Redaktion
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