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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskostenabrechnung - Grundsteuer für frühere Jahre nachzahlen?
Manchmal wird von Gemeinden, Kommunen die Grundsteuer neu festgesetzt. Muss eine erhöhte Grundsteuer nachgezahlt werden, kann der Vermieter die Betriebskostenabrechnung ändern, die Grundsteuer auch für frühere Jahre nachfordern?
Neufestsetzung führt zu Erhöhung der Grundsteuer als Betriebskosten der Mietwohnung
Eine Neufestsetzung der Grundsteuer führt in aller Regel zu einer Erhöhung der vom Mieter zu zahlenden Grundsteuer, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Hierfür genügt bereits eine Vereinbarung im Mietvertrag, wie z.B.: Der Mieter zahlt die Betriebskosten.
- Die Grundsteuer darf nach der Betriebskostenverordnung (früher 2. Berechnungsverordnung) über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Nachträglicher Grundsteuerbescheid - Mieter soll für frühere Jahre die Grundsteuer zahlen
Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode über die Vorschüsse abrechnen.
Abrechnungsfrist für Betriebskosten
Was aber ist, wenn der neue Grundsteuerbescheid nach Ablauf dieser Frist durch einen neuen Bescheid festgesetzt wird?
Ist dann eine solche nachträglich erhöhte Grundsteuer auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist für die Betriebskosten, auch für länger zurückliegende Abrechnungszeiträume, für frühere Jahre vom Mieter zu tragen?
Betriebskostenabrechnung - Grundsteuerbescheide gehen Vermieter verspätet zu
Das Gesetz lässt in § 556 Abs. 3 BGB eine nachträgliche Berechnung zu, wenn der Vermieter die Verspätung "nicht zu vertreten hat".
- Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter solche Betriebskosten auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist auf die Mieter umlegen darf, weil der Eigentümer für den verspäteten Zugang eines neuen Feststellungsbescheides, der auch zurückliegende Abrechnungszeiträume betrifft, nicht verantwortlich ist.
Nachträgliche Abrechnung, Nachbelastung der Grundsteuer innerhalb von 3 Monaten
Der Vermieter muss die Nachbelastung der erhöhten Grundsteuer zügig, jedenfalls innerhalb von 3 Monaten geltend machen, gerechnet von dem Tag, an dem er selbst den Grundsteuerbescheid erhalten hat.
BGH: Frist für ausnahmsweise Nachberechnung von Betriebskosten
Bekommen Sie eine nachträgliche Belastung einer erhöhten Grundsteuer, dann sollten Sie prüfen, wann der Vermieter den Grundsteuerbescheid erhalten hat, ob die Frist eingehalten wurde.
Redaktion
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