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Angefragter Suchbegriff: verwirkung

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Von Verwirkung spricht man, wenn eine Forderung, obwohl sie noch nicht verjährt ist, aus ganz besonderen Gründen nach  "Treu und Glauben" nicht mehr geltend gemacht werden kann. Verwirkung setzt langen Zeitablauf voraus und zusätzlich besondere

Ein Mietminderungsanspruch kann für Mieter verwirkt sein - das ist aber sehr selten. Verwirkung - Mieter kann einen Anspruch nicht mehr durchsetzen In seltenen Ausnahmefällen meint die Rechtsprechung, ein Anspruch, der an und für sich