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Angefragter Suchbegriff: verwirkung
Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:
Von Verwirkung spricht man, wenn eine Forderung, obwohl sie noch nicht verjährt ist, aus ganz besonderen Gründen nach "Treu und Glauben" nicht mehr geltend gemacht werden kann. Verwirkung setzt langen Zeitablauf voraus und zusätzlich besondere
Ein Mietminderungsanspruch kann für Mieter verwirkt sein - das ist aber sehr selten. Verwirkung - Mieter kann einen Anspruch nicht mehr durchsetzen In seltenen Ausnahmefällen meint die Rechtsprechung, ein Anspruch, der an und für sich
In ganz besonderen Fällen kann der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung wegen Verwirkung nicht mehr durchsetzen, den Anspruch auf Nachzahlung verlieren. Vermieter muss innerhalb eines Jahres
Der Grundsatz von Treu und Glauben kann auch im Mietrecht für Wohnungen dazu führen, dass Ansprüche des Vermieters oder des Mieters nicht in vollem Umfang durchgesetzt werden können. Treu und Glauben ist ein Rechtsgrundsatz für das ganze
Ein durch Urteil bestätigter Räumungsanspruch des Vermieters kann bei besonderen Umständen verwirkt sein. Hinweis Grundsätzlich kann aus einem rechtskräftigen Räumungsurteil 30 Jahre lang vollstreckt werden. Aber wenn ein Vermieter viele
Die meisten Forderungen verjähren nach einiger Zeit durch Zeitablauf. Das bedeutet, dass die andere Seite nach dieser Zeit nur „Verjährung“ sagen muss, und danach die Forderung normalerweise nicht mehr durchsetzbar ist, auch wenn sie noch so
Kann der Mieter rückwirkend die Miete mindern? Möglich ist die Mietminderung erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat und Mieter müssen grundsätzlich Mängel der Wohnung dem Vermieter melden. Ist unbedingt ein
Die Hauptpflicht des Vermieters ist es, die Mietwohnung oder das Haus (und zugehörige Einrichtungen) in einem gebrauchsfähigen Zustand zur Verfügung zu stellen und zu halten. Wenn der Vermieter diese Pflicht verletzt, kann das zu Ansprüchen der Mieter führen
Wenn eine Nachzahlung für Betriebskosten nicht bezahlt wurde, so beträgt die Verjährungsfrist  drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit Ende des Jahres, in dem die Nachzahlung gefordert wurde. Wie wird die Verjährungsfrist