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Hausfriedensstörung - Vorgehen gegen Lärm und Störungen

Eine Störung des Hausfriedens kann durch Mieter und auch durch Nachbarn geschehen, aber auch durch Fremde, z.B. Besucher anderer Mieter, Handwerker, sonstige Personen oder durch Haushaltsangehörige eines Mieters. Betroffene stellen sich oft die Frage, welches Vorgehen gegen Lärm und Störungen möglich ist. 

Ruhestörungen, Lärm stören den Hausfrieden - Anspruch auf Unterlassung

In Fällen von Ruhestörungen haben die Mieter und auch der Vermieter einen Anspruch gegen den Lärmverursacher auf Unterlassung. 

Je nachdem, wer den Hausfrieden stört, sind die Auswirkungen unterschiedlich. 

Hausfriedensstörung durch Mieter im Haus, der Wohnanlage

Mieter und Mieterinnen sind verpflichtet, den Hausfrieden zu wahren:
Hausfrieden - Jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen 

Mitbewohner, Haushaltsangehörige eines Mieters stören den Hausfrieden

Die Einhaltung des Hausfriedens gilt auch für Mitbewohner bzw. den Lebenspartner eines Mieters.
Gehen von diesen Personen immer wieder Störungen aus, so kann deswegen die Kündigung der Wohnung die Folge sein, da jeder Mieter für das Verhalten von in seinem Haushalt lebenden Personen einstehen muss.
Hausfrieden einhalten - Streit, Verhalten zwischen Mietern, Nachbarn 

Vorgehen gegen Hausfriedensstörung als Mieter - Mitteilung an Vermieter 

Werden Mieter z.B. durch ihre Nachbarn gestört, und ist die nachbarschaftliche Beziehung schon so zerrüttet, dass ein Gespräch nichts hilft, so sollte dem Vermieter die Störung, das störende Verhalten mitgeteilt werden, damit der Vermieter Maßnahmen ergreift: 

Störungen durch Lärm als Hausfriedensstörung

Immer wieder auftretender Lärm von anderen kann eine Störung des Hausfriedens sein. 

Von Störungen betroffene Mieter können diese dem Vermieter als Mangel mitteilen, den Vermieter auffordern dafür zu sorgen, dass die Störungen unterbleiben, aber
Störungen müssen beweisbar sein!

Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren 

  • Z.B. sollte ein Protokoll geführt werden, Zeugen sollten vorhanden sein:

Lärmprotokoll bei Lärmbelästigung, Ruhestörungen - Mustervorlage 

Mietminderung wegen Störung des Hausfriedens

Mieter können wegen Störungen des Hausfriedens zur Minderung der Miete berechtigt sein wenn es sich um eine erhebliche Störung handelt.

Anspruchsgrundlage für eine Mietminderung in solchen Fällen ist der § 536 BGB.

  • Die Höhe der Mietminderung lässt sich nicht pauschal beurteilen, sondern muss im Einzelfall anhand des Ausmaßes der Störung bestimmt werden.

Wegen Lärmbelästigung, Hausfriedensstörung die Polizei rufen

Kann man im Fall akuter Lärmbelästigung wegen eines Streits nicht warten, bis der Vermieter informiert ist und tätig wird - dann kann notfalls die Polizei oder das Ordnungsamt zu Hilfe gerufen werden.

Der Vermieter sollte ggf. trotzdem über solche Störungen informiert werden.

Lärm als Ordnungswidrigkeit - unzulässiger Lärm - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

In Â§ 117 Ordnungs­widrigkeiten­gesetz (OWiG) ist dazu geregelt:
Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeid­baren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nach­barschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungs­widrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünf­tausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Vermieter unternimmt gegen Störungen des Hausfriedens nichts

​Wurde der Vermieter nachweisbar Ã¼ber Störungen informiert, unternimmt nichts in der Sache, so sollten betroffene Mieter sich rechtlich zu ihrem Fall beraten lassen, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Vorgehen gegen Ruhestörung - Unterlassungsklage gegen Ruhestörer

Wegen erheblicher Störungen kommt eine Unterlassungsklage gegen den / die Lärmverursacher vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht in Betracht. 

  • Zieht man als Betroffener eine solche Klage in Erwägung, so sollte immer eine rechtliche Beratung erfolgen. 
  • Unter­lassungs­ansprüche gegen Ruhestörer können sich aus dem Immissions­schutz­gesetz (der Bundesländer) aus dem Nachbarrecht und auch aus dem Mietrecht ergeben.

Mobbing stört den Hausfrieden - was können Betroffene in solchen Fällen tun?

Mieter müssen sich Mobbing nicht gefallen lassen: Was ist Mobbing und wie dagegen vorgehen? 
Mobbing im Mietshaus - Problem für Mieter und Nachbarschaft 

Störung des Hausfriedens durch Vermieter, Verwalter und Dienstleister 

Auch der Vermieter und der Verwalter bzw. von diesen beauftragte Dritte, z.B. Dienstleister für Hausreinigung etc. müssen den Hausfrieden wahren.
Hausfrieden - Hausrecht muss auch Vermieter, Verwalter beachten  




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