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Prozess wegen Mietrechtsstreit - Entscheidung des Berufungsgerichts

Über die Berufung gegen Urteile in Prozessen über Wohnungsmiete, Mietrechtsstreitigkeiten entscheidet das Landgericht oder das Oberlandesgericht.

Prozess Mietstreitigkeiten - Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts

Wenn ein Amtsgerichtsurteil in Prozessen über Wohnungsmiete (vom Mieter oder vom Vermieter) angegriffen wurde, ist meistens das Landgericht zuständig, in besonderen Fällen anstelle des Landgerichts das Oberlandesgericht.

Berufung dem Wert nach zulässig oder vom Erstgericht zugelassen?

Zunächst prüft das Berufungsgericht, ob die Berufung zulässig ist. Das richtet sich nach § 511 ZPO:

  • Ist der Wert, um den es bei der Berufung geht, höher als 600 €, dann ist eine Berufung zunächst einmal möglich.
  • Auch bei einem Wert unter 600 € kann das Amtsgericht die Berufung zulassen.

Eine Berufung muss durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt eingelegt und begründet werden.

Erste Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung - Zurückweisungsbeschluss

Das Berufungsgericht prüft zunächst anhand der Begründung, ob es einen Grund erkennen kann, der eine Überprüfung des Amtsgerichtsurteils nahelegt.

  • Halten die Richter die Berufung für klar aussichtslos, dann können sie - durch einstimmige Entscheidung der Richter dieser Kammer bzw. dieses Senats - einen Beschluss fassen, in dem sie die Berufungsklägerseite darauf hinweisen, und anregen, die Berufung zurückzunehmen.
  • Wird dann die Berufung nicht zurückgenommen, und werden nicht sehr wesentliche Argumente dagegen vorgebracht, ergeht meist ein Beschluss, mit dem die Berufung als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wird, § 522 ZPO.

Berufungsverfahren: Das Urteil des Amtsgerichts wird überprüft

Das Berufungsgericht soll prüfen, ob die Tatsachen, die das Amtsgericht festgestellt hat, eine andere rechtliche Bewertung zulassen, oder ob das Amtsgericht das Gesetz - nach Ansicht des Berufungsgerichts - falsch angewendet hat, § 513 ZPO.

Grundlage ist daher zunächst nur, was die beiden Prozessparteien vor dem Amtsgericht vorgetragen haben, und welche Beweise möglicherweise schon vom Amtsgericht erhoben worden sind.

  • Wurde im Verfahren vor dem Amtsgericht eine wesentliche Tatsache gar nicht erwähnt, obwohl sie der Prozesspartei schon bekannt war, dann wird das Berufungsgericht entsprechenden Vortrag möglicherweise gar nicht berücksichtigen. Zulässig ist es, bisherigen Vortrag zu "vertiefen", auch ergänzende Beweismittel anzugeben.

Ansonsten kann und soll das Berufungsgericht aber alle vorgebrachten Tatsachen und wesentlichen Rechtsüberlegungen sorgfältig prüfen, möglicherweise weitere Beweise erheben.

Entscheidung des Berufungsgerichts: Berufung zulässig? Berufung begründet?

Das Berufungsgericht entscheidet durch Urteil,

  • ob die Berufung - womöglich nur teilweise - zulässig ist,
  • und ob die Berufung begründet ist.

Dementsprechend wird dann das Urteil des Amtsgerichts abgeändert oder nicht, die Berufung ganz oder teilweise zurückgewiesen.

Das Berufungsgericht entscheidet meist über die Kosten des gesamten Rechtsstreits neu, verteilt die Kosten danach, welche Seite am Ende wie weit gewonnen hat.

Rechtsprechung in einer Berufung ist meist eine abschließende Entscheidung

Egal, ob das Landgericht oder das Oberlandesgericht über eine Berufung entschieden hat: 

  • Normalerweise ist damit der Instanzenweg zu Ende, die Berufungsentscheidung muss hingenommen werden, ob sie überzeugend ist oder nicht.
Hinweis


Nur ausnahmsweise wird eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Ist die Revision vom Berufungsgericht nicht zugelassen worden, dann kann meist nicht einmal versucht werden, die Zulassung der Revision zu erzwingen. Das ist nämlich nur möglich, wenn die Beschwer - nicht unbedingt identisch mit dem Streitwert - über 20.000 € liegt - was im Wohnungsmietrecht nur selten erreicht wird.




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