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Entscheidung über Prozesskostenhilfe

Verfahren zur Entscheidung über Prozesskostenhilfe: Das Gericht soll über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe möglichst frühzeitig entscheiden.

Verfahren zur Entscheidung über Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe

Wenn ein Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht wird, hört das Gericht zunächst die Gegenseite an. Dann entscheidet es durch einen Beschluss.

Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag der Gegenseite

Wenn die Gegenseite Prozesskostenhilfe beantragt hat, können Sie dagegen nur argumentieren, die Gegenseite sei gar nicht arm, oder es sei völlig aussichtslos, was die Gegenseite will. Das Gericht entscheidet dann darüber.

  • Wenn der Gegenseite Prozesskostenhilfe bewilligt wird, müssen Sie das hinnehmen.
    Das Gericht legt sich damit nicht fest, wie es am Ende in der Sache entscheiden wird.
  • Wird der Gegenseite Prozesskostenhilfe verweigert, dann kann sie dennoch versuchen, den Prozess auf eigene Kosten zu führen.

Wenn Mieter selbst Prozesskostenhilfe beantragt haben

Haben Sie selbst Prozesskostenhilfe beantragt, dann kommt es darauf an, ob Sie nur ein geringes Einkommen und Vermögen haben, und ob das was Sie wollen, Aussicht auf Erfolg hat.

Vier Ergebnisse sind möglich:

  • Das Gericht bewilligt Ihnen Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung.
    Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
  • Das Gericht bewilligt Ihnen Prozesskostenhilfe, entscheidet aber, dass Sie monatliche Raten zahlen sollen. In diesem Falle ist Ihr Einkommen etwas zu hoch.
    Die Entscheidung ist mit einer Beschwerde anfechtbar, aber selten erfolgreich.
  • Das Gericht verweigert die Prozesskostenhilfe ganz.
    Dann hält das Gericht entweder Ihr Einkommen und Vermögen für zu hoch, oder es meint, dass Ihre Klage oder der formulierte Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat. Beides muss das Gericht im Beschluss erklären.
  • Das Gericht gewährt für einen Teil der Klage Prozesskostenhilfe, für einen anderen Teil verweigert es Prozesskostenhilfe. Dann muss das Gericht erklären, warum dieser Teil Ihrer Klage keine Erfolgsaussicht haben soll. Auch hier können Sie Beschwerde einlegen.

Weigerung des Gerichts Prozesskostenhilfe zu gewähren

Sie können gegen die Verweigerung der Prozesskostenhilfe Beschwerde einlegen.

Soweit Ihnen Prozesskostenhilfe endgültig verweigert wird, können Sie auch den Prozess auf eigene Kosten führen - z.B. indem Sie sich von jemandem Geld leihen.

Hinweis


Wollen Sie selbst die Klage einreichen, so ist grundsätzlich zu empfehlen, dass Sie schon dafür eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt beauftragen, erst recht wenn Sie Beschwerde einlegen wollen. Allerdings wird der Rechtsanwalt dafür - wenn Prozesskostenhilfe doch verweigert wird - ein Honorar verlangen. Klären Sie dafür die entstehenden Kosten.


Redaktion


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