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Räumungsklage - Mietschulden - Hilfe vom Sozialamt, Bürgeramt 

Hat der Vermieter den Mietvertrag wegen Mietschulden gekündigt und Räumungsklage eingereicht, dann bekommen Betroffene vielleicht bald einen Brief der örtlichen Verwaltung, z.B. des Bürgeramts oder des Sozialamts.

Räumungsklage des Vermieters wegen Mietschulden - Hilfe von Behörde, Sozialamt

Die Behörde kann anbieten, dass betroffene Mieter wegen entstandener Mietrückstände vorsprechen sollen.

  • Das hat nichts mit einem unzulässigem Informationsaustausch zu tun, sondern dies ist ausdrücklich so vom Gesetz vorgesehen.
    § 22 Sozialgesetzbuch
    Die Behörden sollen versuchen, den Wohnungsverlust abzuwenden, nicht zuletzt deshalb, weil die entstehende Wohnungslosigkeit womöglich viel höhere Kosten für den Staat verursacht.
  • Die Behörde kann  - wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - die Mietrückstände bezahlen oder sich schriftlich verpflichten, das zu tun:
    Mietschulden - Verpflichtungserklärung einer Behörde für Zahlung 
    Die Zahlung von Mietschulden, auch eine Verpflichtungserklärung, muss innerhalb von zwei Monaten dem Vermieter vorliegen, was nicht bei allen Behörden ohne weiteres klappt.
Hinweis


Die Ãœbernahme von Mietschulden wird in der Regel als Darlehen gewährt. Auf Erhalt eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch für betroffene Mieter. 

Amtsgericht soll bei Kündigung der Wohnung wegen Mietschulden das Sozialamt informieren

Die Amtsgerichte sollen, wenn wegen Mietrückständen ein Wohnungsverlust droht, die örtlichen Behörden informieren, weil oftmals solche Mietrückstände durch wirtschaftliche Not entstehen - und für Menschen in wirtschaftlicher Not sind diese Behörden zuständig.

  • Ein solches Gesprächsangebot der Behörde sollten Sie annehmen, und dort klären, was die Behörde für Sie tun kann, tun will, welche Hilfe möglich ist.
    Allerdings sollten Sie sich keinesfalls darauf verlassen, dass die Behörde Ihr Problem lösen wird. Nicht immer kann die Behörde die Kündigung unwirksam machen.
Hinweis


Sie sollten unbedingt bei der Behörde darauf drängen, dass die zügig tätig wird, und Sie sollten möglichst auch schriftlich darauf hinweisen. Alle Nachteile, die durch Behördenfehler entstehen, haben nämlich Sie selbst zu tragen!



Redaktion


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