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Die Möglichkeit der Widerklage im Mietrecht

Die Widerklage ist eine allgemeine Prozessart, die manchmal auch im Mietrecht sinnvoll ist.

Was ist eine Widerklage?

Wenn Ihr Vermieter Sie vor dem Amtsgericht verklagt, zum Beispiel mit einer Klage auf Räumung Ihrer Wohnung (nach vorangegangener Kündigung), dann können Sie in diesem Gerichtsverfahren eine Widerklage erheben.

  • Damit sind Sie in umgekehrter Rolle ebenfalls Kläger(in) - nämlich Widerkläger(in) -, Ihr Vermieter ist Widerbeklagter.

Widerklage gegen Vermieter in einem Gerichtsverfahren

Nachfolgend ein Beispiel für die Möglichkeit einer Widerklage:

Beispiel

Der Vermieter hat als Kündigungsgrund eine unzulässige Untervermietung, klagt auf Räumung der Wohnung.

Mit einer Widerklage kann verlangt werden, dass der Vermieter die Untervermietung erlauben muss.

Der Räumungsklage wird dann der Anspruch auf Untervermietung an eine bestimmte Person entgegengesetzt.

Wer entscheidet über die Widerklage?

Dieselbe Richterin / derselbe Richter entscheidet dann sowohl  über die Klage des Vermieters als auch über die Widerklage. Auf diese Weise wird in ein und demselben Prozess eine Rechtsfrage geklärt, die in den gleichen Zusammenhang gehört.

Wann macht eine Widerklage Sinn?

Mit einer Widerklage können auch andere offene Fragen aus dem Mietverhältnis geklärt werden. Ob das taktisch klug und inhaltlich sinnvoll ist, ist eine Frage, die eine Anwältin / ein Anwalt mit Erfahrung im Mietrecht und mit Prozessführung entscheiden sollte.



Redaktion


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