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Prozessvollmacht für andere Personen - Gerichtstermin wahrnehmen

In einem Rechtsstreit vor Gericht kann man sich durch Personen, die nicht Rechtsanwalt sind, nicht ohne weiteres vertreten lassen - es gibt besondere Voraussetzungen für eine Prozessvollmacht.

Prozessvollmacht - eine andere Person soll einen Gerichtstermin beim Amtsgericht wahrnehmen

Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang.

Mieter können ihre Interessen vor dem Amtsgericht auch ohne Anwalt oder Anwältin vertreten, indem Sie persönlich ans Gericht schreiben und persönlich zu einen Gerichtstermin gehen.

  • Wenn Sie nicht selbst an einem Termin teilnehmen wollen oder können, dann müssen Sie einer Person eine Vollmacht erteilen.

Geht niemand zum Termin kann gegen Sie Versäumnisurteil erlassen werden.

Schriftliche Prozessvollmacht erforderlich - andere Person soll Gerichtstermin wahrnehmen

  • Wenn Sie jemand anderen zum Termin schicken wollen, müssen Sie dieser Person jedenfalls eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht mitgeben, die sich am besten ganz ausdrücklich auf die Vertretung in dem Termin oder in diesem Prozess bezieht.

Nicht jeder Person kann man eine Prozessvollmacht erteilen

Sie können auch nicht beliebig eine Privatperson auswählen. Vor Gericht kann nicht irgendeine andere Person für Sie auftreten.

  • Sie können einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin beauftragen.

Andere Personen kommen nur eingeschränkt in Betracht.

Vollmacht zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins - wer kann bevollmächtigt werden?

Neben Rechtsanwälten lässt die Zivilprozessordnung als "private" Bevollmächtigte auch zu:

  • Streitgenossen, also z.B. der Mitmieter, die Mitmieterin, wenn /die auch mitklagt oder mitverklagt ist
    (nicht aber z.B. den Untermieter)
  • volljährige Familienangehörige, also Ehegatten, Eltern, Kinder, eingetragene Lebenspartner
  • Volljuristen (nach dem 2. Juristischen Staatsexamen), wenn sie für die Vertretung kein Entgelt erhalten
  • Möglich ist auch die Bevollmächtigung einer Verbraucherschutzvereinigung, eines Mietervereins u.ä.

Persönliches Erscheinen angeordnet - Prozessvollmacht reicht nicht

Oft ist vom Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet. Dann muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob es reicht, eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht zum Termin zu schicken. Manchmal muss eine besondere Vollmacht unterschrieben werden, oft ist es sinnvoll, dem Gericht eine Entschuldigung einzureichen, warum man nicht persönlich kommen kann.


Redaktion


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