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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Mietvertragsende - Mietvertrag, Unterlagen nach Auszug aufbewahren
Ist der Mietvertrag beendet, so ist es sinnvoll auch nach dem Auszug den Mietvertrag und sonstige Unterlagen zum ehemaligen Mietverhältnis noch einige Zeit aufzubewahren.
Auszug aus der Mietwohnung, Wohnungsrückgabe - Mietvertrag und Unterlagen aufbewahren
Beim Umzug ist oft jeder Ordner oder Papierstapel lästig, und vieles wird einfach entsorgt, weggeworfen.
Es kann aber durchaus sein, dass Sie den Mietvertrag und die zugehörigen Unterlagen noch brauchen:
- Ansprüche des Vermieters aus der Wohnungsrückgabe verjähren frühestens nach sechs Monaten.
- Zahlungsansprüche verjähren sogar erst am Ende des dritten Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist.
Nur wenn Sie eine ausdrückliche (möglichst schriftliche) Vereinbarung (z.B. Mietaufhebungsvereinbarung) mit dem Vermieter geschlossen haben, dass alle wechselseitigen Ansprüche erledigt sind, sind solche Nachforderungen ausgeschlossen.
Vermieter hat Ansprüche wegen Schäden - bis 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung möglich
Bis sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung kann der Vermieter noch Ansprüche erheben wegen Verschlechterung der Wohnung, also wegen angeblich vom Mieter verursachter Schäden. Dann kann z.B.
- der Mietvertrag wichtig sein, oder
- andere Unterlagen, aus denen sich ergibt, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernommen oder zurückgegeben hatten (z.B. Übergabeprotokolle),
- oder welche Schäden Sie dem Vermieter gemeldet hatten.
Belege über Miethöhe und Mietzahlungen, Betriebskosten
Oft kommt noch eine Abrechnung über die letzten Betriebskosten, und es kann sogar sein, dass der Vermieter meint, es sei Miete nicht bezahlt.
Ohne Ihre Vertrags- und Zahlungsunterlagen können Sie sich damit nur sehr eingeschränkt auseinandersetzen.
Sie sollten daher aufheben
- den Mietvertrag, und die letzten Mietänderungen,
- vorangegangene Betriebskostenabrechnungen (letzte 2, 3 Jahre),
- Belege über Ihre Zahlungen an den Vermieter (Kontoauszüge, Quittungen),
- auch die Kautionsquittung bzw. den Kontoauszug über die Zahlung.
Auszug aus der Mietwohnung - Betriebskostenabrechnung kommt erst im Folgejahr
Die letzte Betriebskostenabrechnung muss bis zum Ende des Jahres vorliegen, das dem Jahr folgt, in dem Sie die Wohnung zurückgegeben haben.
Auszug im Jahr 2023 - die Abrechnung muss in der Regel bis Ende 2024 vorliegen, wenn das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist.
Haben Sie bis dahin keine Abrechnung erhalten, sollten Sie überprüfen, ob es für Sie sinnvoll ist, die Abrechnung vom Vermieter einzufordern.
Letzte Betriebskostenabrechnung kommt nicht - was ist zu tun?
Auch der nachfolgende Mieter kann ein Interesse haben, Ihren alten Mietvertrag, Belege für die letzte Miethöhe, die letzte Betriebskostenabrechnung als Kopie zu bekommen, um Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen, z.B. wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse.
Kaution nach Ende des Mietvertrags, Auszug aus der Wohnung, vom Vermieter bekommen
Häufig meinen Mieter, dass eine gezahlte Kaution vom Vermieter nach Auszug, Ende des Mietvertrags vom Vermieter abzurechnen und auszuzahlen ist. Dies ist nicht der Fall. Der Vermieter kann einen Teil der Kaution wegen wahrscheinlicher Betriebskostennachzahlungen zurückbehalten, auch wegen der Abklärung von angeblich vom Mieter verursachter Schäden.
- Heben Sie auf jeden Fall eine Kautionsquittung oder den Zahlungsbeleg (Kontoauszug) auf.
Kaution am Ende des Mietvertrags vom Vermieter zurückbekommen
Musterbrief - Rückzahlung, Abrechnung der Kaution vom Vermieter
- Erst wenn das vierte Jahr nach Rückgabe der Wohnung abgelaufen ist, können Sie die Unterlagen zur Wohnung ohne Risiko wegwerfen.
Redaktion
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