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Räumungsvereinbarung Mietwohnung - Regelungen - Checkliste

In einer Räumungsvereinbarung verabreden Vermieter und Mieter, wann und wie eine Wohnung zurückgegeben werden soll. Welche Regelungen sollte die Räumungsvereinbarung enthalten. Hier finden Sie eine Checkliste.

Räumungsvereinbarung für die Wohnung schriftlich abschließen

Eine Vereinbarung über die Räumung der Wohnung  kann ohne jeden Streit geschlossen werden, aber auch bei einem im Streit zu Ende gehenden Mietverhältnis kann sie sinnvoll sein, die Vereinbarung zu schließen, um den Streit einzugrenzen bzw. zu vermeiden, z.B. wenn unklar ist, ob - und zu wann - eine Kündigung wirksam ist.

Es ist unbedingt zu empfehlen, dass eine Räumungsvereinbarung schriftlich gefasst wird, und dass Sie sich als Mieter vor Abschluss einer solchen Vereinbarung fachkundig beraten lassen.

Räumungsvereinbarung Mietwohnung - Streit zwischen Mieter und Vermieter vermeiden

Es geht vor allem darum, dass nicht in der Zeit, in der Sie die Wohnung zurückgeben, Streit entsteht, oder gar noch später, wenn Sie die Wohnung schon zurückgegeben haben. Je klarer die Vereinbarung ist, desto sicherer kann ein solcher Streit vermieden werden.

Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen helfen, dass Sie nichts vergessen.

Räumung der Mietwohnung - was als Mieter in der Räumungsvereinbarung durchsetzen

Oft wird wird in der Vereinbarung nur schriftlich festgelegt, was bei einem Streit ohnehin herauskommen würde.

  • In einzelnen Punkten können aber auch Regelungen erreicht werden, die für Mieter vorteilhaft sind. Es ist darauf zu achten, dass möglichst keine nachteiligen Vereinbarungen getroffen werden.
  • Die Räumungsvereinbarung im Mietrecht 

Räumungsvereinbarung für Mietwohnung wegen Modernisierung des Vermieters

Stehen umfangreiche Instandsetzungen oder Modernisierungen der Mietwohnung oder des Hauses bevor, denen man als Mieter ausweichen will, dann kann eine Räumungsvereinbarung ebenfalls sinnvoll sein.

Aushandeln einer Räumungsvereinbarung zur Aufgabe, Rückgabe der Mietwohnung

Verhandeln ist nicht jedermanns Sache. Für den Abschluss einer Räumungsvereinbarung sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch Taktik spielt bei solchen Verhandlungen eine Rolle.

Wenn Sie selbst verhandeln, dann sollten Sie selbst genau wissen, wo Ihre Rechte und Ihre Pflichten sind, damit Sie sachgerecht verhandeln können.

Inhalt Räumungsvereinbarung für Mietwohnung - Regelungen zwischen Mieter und Vermieter

Rückgabe der Wohnung, Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe

  • Wann endet der Mietvertrag?
    Am klarsten ist es, wenn ein genaues Datum angegeben wird.
  • Kann die Wohnung auch vor Vertragsende zurückgegeben werden?
    Wenn ja: Wann muss der Mieter spätestens die Rückgabe ankündigen?

Mietzahlung - Muss der Mieter bis zum Vertragsende die Miete zahlen?

  • Muss die Miete bis zum vereinbarten Vertragsende bezahlt werden?
    Oder besteht für den Monat der Rückgabe Mietfreiheit?
  • Bei früherer Rückgabe sollte auch die Mietzahlungspflicht mit Rückgabe enden.
  • Prämie für frühere Rückgabe?
    Manchmal ist der Vermieter interessiert, die Wohnung möglichst bald zurückzubekommen.
    Siehe unten bei Ausgleichszahlung

Wie muss die Wohnung zurückgegeben werden? Schönheitsreparaturen regeln

Praktischer Ablauf der Übergabe, Rückgabe der Wohnung

Kaution

Hilfen des Vermieters für die Beendigung des Mietverhältnisses

  • Wird Ersatzwohnraum gestellt?
    Wenn ja: Ist sichergestellt, dass der Ersatzwohnraum frei ist; was geschieht, wenn etwas dazwischen kommt?
  • Unentgeltliche Hilfe bei der Ersatzwohnungssuche?
  • Hilfe beim Ausräumen / beim Umzug?
  • Werden Umzugskosten ganz oder anteilig übernommen?
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, kostenlos, auch mehrfach erteilt werden.
  • Auszahlung der Kaution schon vor Auszug - damit sie für die neue Wohnung verwendet werden kann, frei ist?
    Oder Auszahlung sofort nach Rückgabe der Wohnung?

Ausgleichszahlung (Abstand) für die Aufgabe der Wohnung vom Vermieter

  • Welcher Betrag wird gezahlt?
  • Wann wird gezahlt? z.B.
    - ein Teilbetrag nach Unterzeichnung der Vereinbarung oder
    - bei Vorlage des neuen Mietvertrags
    - (Restbetrag) spätestens innerhalb einer Woche nach Wohnungsrückgabe.
  • Prämie bei früherer Rückgabe, z.B. für jeden halben Monat Betrag X €.

Regelung für Nebenkostenabrechnungen, Betriebskostenabrechnungen

  • Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus?
  • Verzichtet Mieter auf Abrechnung?
  • Wird vereinbart, dass mit der Ausgleichszahlung alle wechselseitigen Ansprüche aus Nebenkosten ausgeglichen sind?

Mietdifferenzen, Schäden, sonstige Ansprüche

  • Gibt es Uneinigkeit über die bisher geschuldete Miete, z.B. Mieterhöhung, Mietminderung?
    Sollen auch diese mit der Vereinbarung ausgeglichen, erledigt werden?
  • Kann vereinbart werden, dass der Vermieter darauf verzichtet, Ansprüche wegen etwaiger Schäden geltend zu machen?
  • Gibt es sonstige Ansprüche, die geklärt / ausgeglichen / ausgeschlossen werden sollen?

Arbeiten (z.B. Modernisierungsmaßnahmen) schon vor Rückgabe der Wohnung

  • Welche Arbeiten sollen vor Rückgabe der Wohnung durchgeführt werden?
  • Wie wird die Schaffung der Baufreiheit geregelt?
  • Zu welchen Zeiten gibt Mieter Zutritt für die Arbeiten?
  • Wird während dieser Zeit die Miete gemindert?
    In welcher Höhe?
  • Wie werden durch Bauarbeiter usw. angerichtete Schäden reguliert?

Ausgleichsklausel in einer Räumungsvereinbarung

  • Sind (gegenseitige) Forderungen bekannt, sollte vereinbart werden, wann und wie diese von welcher Seite zu erfüllen sind.
  • Es kann auch vereinbart werden, dass bei Erfüllung der Vereinbarung alle etwaigen Ansprüche beider Seiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, abgegolten sind.
  • Es sollte ausgeschlossen werden, dass der Vermieter gegen die Kautionsrückzahlung und gegen die vereinbarte Ausgleichszahlung mir irgendwelchen Forderungen aufrechnen kann.

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Redaktion


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