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Als Mieter Schadenersatz bekommen - Pflicht zur Schadensminderung

Ist an der Mietwohnung oder an Sachen des Mieters ein Schaden entstanden, so ist der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet. Wird die Pflicht zur Schadensminderung nicht beachtet, dann können Schadersatzansprüche nicht oder nur teilweise durchgesetzt werden.

Schäden in der Wohnung muss der Vermieter beseitigen - die Schadensursache ist egal

Der Vermieter ist immer verpflichtet, Schäden in der Wohnung zu beseitigen, er muss die vermietete Wohnung ohne Mängel zur Verfügung stellen.

  • Es kommt nicht darauf an, wodurch der Schaden entstanden ist, der Vermieter muss den Schaden beheben. 

Dem Mieter einer Wohnung ist ein Schaden entstanden - Verursacher haftet für Schaden

Schäden muss der Schädiger ersetzen, also derjenige, der den Schaden verursacht hat.

Für Schäden, die durch Mängel am Haus oder der Mietwohnung verursacht werden (z.B. durch Leitungsschaden, Feuer, Rauch, andere Einwirkungen) muss meist der Vermieter eintreten.
Vermieter soll Schaden des Mieters zahlen

Schadensminderung - Mieter müssen Kosten für entstandenen Aufwand gering halten

  • In allen Fällen, in denen Mieter einen Anspruch auf Ersatz entstandener Kosten haben, ist darauf zu achten:
    Es besteht die Pflicht einen Schaden zu mindern, es sollten keine zu hohen Kosten verursacht werden, die man dann gar nicht oder nur zum Teil ersetzt bekommen kann.
  • Der Vermieter muss nicht für vom Mieter aufgewendete Kosten aufkommen, die unverhältnismäßig sind, bei sorgfältigem und zumutbarem Handeln deutlich niedriger hätten ausfallen können. 

Schadenersatz für Mieter - zu hohe Kosten muss der Vermieter Mietern nicht erstatten

Unverhältnismäßige Kosten muss er Vermieter seinem Mieter nicht erstatten:

Beispiel

Nach einem Wasserschaden ist die Wohnung unbewohnbar. Für die Dauer der Schadensbeseitigung wohnt der Mieter in einem Hotel, isst im Restaurant. 

Am Ort war aber eine preiswerte, zumutbare Ferienwohnung anzumieten.
Die Selbstverpflegung wäre möglich gewesen, die Schadenshöhe dadurch wesentlich geringer.

Schadensminderungspflicht des Mieters - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt werden

Mängel an der Mietwohnung, Schäden, müssen dem Vermieter mitgeteilt werden:
​​​​​​​Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen

Dies sollte nachweisbar sein, am besten schriftlich erfolgen.

Ohne Mitteilung eines Schadens können Mieter keine Mietminderung beanspruchen oder Schadenersatz für ihnen durch den Schaden entstandene Kosten fordern.  

  • Unterlassen Mieter diese Pflicht, und entsteht für den Eigentümer / Vermieter deswegen ein höherer Schaden, so kann sich der Mieter wegen einer unterlassenen Mängelanzeige, z.B. wegen dann höherer aufzuwendender Reparaturkosten, selbst schadenersatzpflichtig machen.

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Grobe Fahrlässigkeit - Verschulden des Mieters - Folgen und Haftung â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹
Als Mieter*in sind Sie auch verpflichtet, die Mietsache, die Wohnung und mitvermietete Einrichtung, pfleglich zu behandeln, und damit das Eintreten von Schäden zu vermeiden:

Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten als Nebenpflichten des Mieters 


Redaktion


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