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Kleinreparatur - Rechnung höher als im Mietvertrag vereinbart

Ist die Rechnung für eine vom Vermieter beauftragte Kleinreparatur höher als der dazu im Mietvertrag vereinbarte (zulässige) Betrag, dann müssen Mieter die Reparaturkosten nicht zahlen.

Zahlung einer Kleinreparatur - Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gültig, wirksam?

Zunächst sollte die Vereinbarung überprüft werden, denn es müssen für die Wirksamkeit Voraussetzungen erfüllt sein.
Kleinreparaturen - Vereinbarung im Mietvertrag gültig, wirksam?

  • Stellt sich heraus, dass die Vereinbarung unwirksam ist:
    Der Vermieter hat dann im laufenden Mietverhältnis die Kosten für Kleinreparaturen zu zahlen.

Welcher Rechnungsbetrag für eine Kleinreparatur ist zulässig?

Wesentlich für die Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel ist auch, dass der im Mietvertrag vereinbarte Betrag für eine einzelne Reparatur überhaupt zulässig ist. Gerichte sehen die zulässige Höhe einer Rechnung für eine Kleinreparatur, auf Grund unterschiedlicher regionaler Gegebenheiten, durchaus unterschiedlich:
Höchstgrenze für eine einzelne Kleinreparatur.

Was ist wenn eine Kleinreparatur mehr kostet, als mietvertraglich vereinbart?

Ist z.B. vereinbart, dass gemäß der mietvertraglichen Regelung im Einzelfall z.B. bis zu € 110,00 (einschließlich Mehrwertsteuer und Anfahrt) an Kosten für eine einzelne Kleinreparatur zu bezahlen ist, so kann es vorkommen, dass für eine Reparatur mehr Kosten anfallen, z.B. beträgt die Rechnungssumme € 125,00.

Kleinreparatur ist nicht zu zahlen, wenn diese mehr kostet als mietvertraglich vereinbart

Gemäß dem vorstehenden Beispiel:

Manche Mieter gehen irrtümlich davon aus, dass sie sich mit den im Mietvertrag vereinbarten € 110,00 an der Reparatur beteiligen müssen, der Vermieter nur die restlichen € 15,00 zahlen muss. 

Eine Reparatur, die mehr kostet als die im Mietvertrag vereinbarte zulässige Höchstgrenze,  ist keine Kleinreparatur mehr - der Vermieter hat in solchen Fällen die gesamten Kosten zu tragen! 

  • Es handelt sich in solchen Fällen nicht mehr um eine Kleinreparatur, sondern um eine Instandsetzung, die der Vermieter insgesamt bezahlen muss.
  • Sollte der Vermieter eine Kostenbeteiligung (im Beispiel 110 €) verlangen, dann kann die Aufforderung zur Zahlung von Mietern verweigert werden, z.B.:

"Da der vereinbarte Höchstbetrag von ... für die Zahlung der Kleinreparatur überschritten ist, sind von mir / uns die von Ihnen geforderten ... € nicht zu bezahlen, da es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur sondern um eine Instandsetzung handelt."

    Der Vermieter soll den Auftrag für eine Kleinreparatur geben, nicht der Mieter

    Ganz wichtig: Mieter sollten immer alle Schäden, auch solche, die typische Kleinreparaturen sind, dem Vermieter melden, damit dieser den Auftrag für die Reparatur erteilt. 

    • Erteilen Sie nicht selbst den Auftrag an eine Firma, damit eine Kleinreparatur ausgeführt wird!

    Auftrag für die Kleinreparatur hat der Mieter erteilt - Probleme für Mieter können entstehen

    Die Beauftragung einer Kleinreparatur durch Mieter kann zu Problemen führen:

    • Wenn sich bei der Ausführung einer Kleinreparatur herausstellt, dass es teurer wird -  es handelt sich dann nicht mehr um eine Kleinreparatur. 

    Im Ergebnis können Mieter auf den Kosten einer selbst beauftragten Kleinreparatur sitzen bleiben, wenn diese mehr kostet, als die mietvertraglich vereinbarte zulässige Höchstgrenze.

    Der Grund:
    Wird die Reparatur teurer, wurde der Auftrag vom Mieter erteilt, dann hatte der Vermieter nicht die Gelegenheit selbst zu entscheiden, wie er mit einer anstehenden Reparatur umgehen möchte, wen bzw. welche Firma er beauftragt und kann die Ãœbernahme der Rechnungskosten ablehnen.
    Weitere Hinweise:
    Kleinreparatur als Mieter selbst beauftragen

    Hat der Vermieter den Auftrag erteilt, dann setzt sich die Firma direkt mit dem Vermieter für die Regelung der Angelegenheit in Verbindung.

    • Auch Ansprüche wegen Garantie und Gewährleistung können zum Problem werden, wenn man als Mieter den Auftrag erteilt hat.
      Ist der Vermieter der Auftraggeber, dann muss sich der Vermieter mit bestehenden Ansprüchen aus einer Garantie / Gewährleistung auseinandersetzen, eine Firma auffordern entsprechende Leistungen zu erbringen, eine Arbeit nachbessern lassen.

    Vermieter soll den Auftrag für das Ausführen einer Kleinreparatur erteilen

    Der Vermieter hat grundsätzlich die Ausführung aller Reparaturen zu beauftragen, auch Kleinreparaturen:
    Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter


    Redaktion


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