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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Renovierung als Folge von Schäden ist keine Schönheitsreparatur
Sind Schäden in der Wohnung entstanden - z.B. ein Wasserschaden, dann sind erforderliche Renovierungen keine Schönheitsreparaturen für Mieter.
Schaden an der Mietwohnung - Beseitigung ist die Aufgabe des Vermieters
Es ist gleichgültig, ob Mieter nach dem Mietvertrag zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind oder nicht: die Beseitigung von Schäden ist immer die Aufgabe des Vermieters, gleichgültig wer den Schaden verursacht hat, oder was die Schadensursache ist.
Mängel in der Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter.
- Die Schadensbeseitigung ist auch immer die Aufgabe des Vermieters, wenn die Rückgabe der Wohnung ansteht:
Rückgabe der Mietwohnung - Beseitigung, Reparatur eines Schadens.
Beispiele für Schäden am Haus oder in der Wohnung, die Vermieter beseitigen müssen
Ereignisse von Außen, z.B. Starkregen, können zu Schäden in der Wohnung oder am Haus (Fassade) führen,
- z.B. vom Dach tritt Wasser in die Wohnung ein, weil die Regenrinne die Wassermassen nicht mehr auffangen kann,
- durch Setzung des Gebäudes entstehen Risse in den Wänden.
Beseitigung von Schäden ist eine Renovierung zu machen - dies ist keine Schönheitsreparatur
Beschädigungen an der Mietwohnung muss der Vermieter reparieren lassen
- Vermieter sind verpflichtet, eingetretene Schäden vollständig zu beseitigen. Dies betrifft auch Schäden am Putz, am Boden etc.
- Auch erforderliche Renovierungsarbeiten als Folge von Schäden an Oberflächen (Tapeten, Wandverkleidung etc.), müssen Vermieter machen lassen.
- Das gilt auch dann, wenn die Schadensursache in der Wohnung des Mieters liegt, wenn z.B in der Wohnung Wasser ausgetreten ist:
Rohrbruch - Wasserschaden durch Leitungswasser in Mietwohnung.
Was gilt, wenn Eigentum des Mieters durch einen Wasserschaden in der Wohnung beschädigt wurde:
Wasserschaden Mietwohnung - Schaden an Sachen des Mieters.
Schaden an der Wohnung - Beschädigung erfolgte durch Mieter
Anders kann es nur sein, wenn Mieter selbst einen Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht haben - dann kann die Beseitigung von Schäden in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen. Es muss dann sorgfältig geprüft werden, ob es sinnvoller ist, dass Mieter diese Schäden selbst beseitigen.
Schaden in der Wohnung - Reparatur des Schadens durch Mieter.
- Eine Schadensbeseitigung durch Mieter muss fachgerecht erfolgen.
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Redaktion
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