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Kündigung des Untermietvertrags mit Mail

Eine Kündigung des Untermietvertrages per Mail ist weder für den Untermieter ausreichend, noch für den vermietenden Mieter, den Hauptmieter der Wohnung, denn für eine wirksame Kündigung des Untermietvertrages muss die für die Kündigung gesetzlich vorgeschriebene Schriftform eingehalten werden. 

Kündigung des Untermietvertrags per Mail - wenn die Schriftform nicht eingehalten ist

Besonders wenn das Untermietverhältnis sehr angespannt war oder ist, sollte unbedingt bei der Kündigung die Schriftform beachtet werden!

Eine Mail erfüllt nicht die für die Vertragskündigung vorgesehene Schriftform gemäß § 568 BGB, weil die E-Mail nicht die persönliche Unterschrift trägt.

Ist eine Kündigung nicht in Schriftform eingegangen, kann sich die andere Vertragsseite darauf berufen, der Untermietvertrag sei noch gar nicht beendet, oder bei einer später nachgereichten schriftlichen Kündigung, die Kündigungsfrist habe erst später begonnen, der Vertrag sei erst später beendet.

Wie als Untermieter oder Untervermieter einen Untermietvertrag kündigen?

Wurde die Kündigung zunächst nur per Mail übersandt, so sollte der Hauptmieter als Vermieter zusätzlich die Kündigung  / den ausgedruckten Text der Mail mit Originalunterschrift auch als Brief erhalten.

Die Kündigung kann auch mit unterschriebenem Brief wiederholt werden. Die Zustellung und auch der Zeitpunkt der Kündigung sollte nachweisbar sein:

Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe.

Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig.

Das Gleiche gilt auch, wenn der Untervermieter gegenüber dem Untermieter kündigt.

Kündigung Untermietvertrag per Mail - Vermieter soll Kündigung bestätigen

Wird auf eine Kündigung per Mail von der anderen Seite die Beendigung des Untermietvertrags per Mail bestätigt, dann kann das ausreichen, als einvernehmliche Aufhebung des Untermietvertrags gewertet werden.

Bitten Sie Ihren Vermieter, Ihnen den Erhalt Ihrer Kündigung zu bestätigen, z.B. durch Rücksendung Ihrer ursprünglichen E-Mail an Sie mit der Unterschrift und dem Bestätigungsvermerk des Vermieters:

Beispiel

Hiermit bestätige ich den Erhalt der Kündigung und Beendigung des Untermietvertrages zum ...

Datum und Unterschrift des Vermieters

Kündigung eines Mietvertrages - persönliche Unterschrift erforderlich

Besser ist es immer, dem Vermieter eine unterschriebene Kündigung rechtzeitig und nachweisbar zukommen zu lassen:
Kündigung des Mietvertrages - Unterschrift aller Mieter erforderlich

Und denken Sie daran, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung nachweisen können.

Für ein Untermietverhältnis gilt überwiegend eine kurze Kündigungsfrist - weitere Informationen:
Kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag - zwei Wochen Frist.



Redaktion


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