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Vermietung unmöblierte Zimmer – Kündigung Untermietvertrag

Hat ein Mieter – der sog. Hauptmieter – ein oder mehrere unmöblierte Zimmer an einen Untermieter untervermietet, und wohnt der Hauptmieter mit dem Untermieter zusammen in der Wohnung, so gelten für den Kündigung die folgenden Regeln.

Untermietvertrag - Untermieter will Mietvertrag über unmöbliertes Zimmer kündigen

Untermieter benötigen für die Kündigung des Untermietvertrags keinen Kündigungsgrund.

Gegenüber dem eigentlichen Vermieter, also demjenigen, der die Wohnung an den Hauptmieter vermietet hat (der Vermieter, der Eigentümer der Wohnung), hat ein Untermieter keine Vertragsrechte, denn der Vertrag besteht zwischen dem Untermieter und dem Hauptmieter der Wohnung. 

Untermietvertrag - Hauptmieter kündigt dem Untermieter das unmöblierte Zimmer

Hauptmieter benötigen für die Kündigung eines unmöblierten Zimmers keinen Kündigungsgrund. 

Der Hauptmieter muss kein berechtigtes Interesse wie z.B. Eigenbedarf angeben oder nachweisen, um seinem Untermieter wirksam den Untermietvertrag zu kündigen.

Kündigungsfristen - Untervermietung umnmöblierter Zimmer

Einzelheiten zu den geltenden Kündigungsfristen:
Untervermietung unmöblierter Zimmer – Kündigungsfristen.

Kündigung unmöbliertes Zimmer - besteht Kündigungsschutz für Untermieter?

Der Untermieter hat das Recht, der Kündigung des Untermietvertrags zu widersprechen und sich unter bestimmten Voraussetzungen auf soziale Härtegründe zu berufen: 
Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe.


Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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