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Untervermietung von Hobbyraum, Kellerraum zum Wohnen

Ein Hobbyraum, Kellerraum darf nur selten als Wohnraum, als Zimmer an Untermieter vermietet werden.

Im Mietvertrag ist ein Hobbyraum, Hobbykeller vermietet - Untervermietung eines Hobbyraums

Ist im Mietvertrag des Hauptmieters ausdrücklich ein Hobbyraum (Vorratskeller, Hobbykeller) vermietet, dann ist der Raum nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vermietet worden.

Auch wenn sich ein Kellerraum zum Wohnen anbietet: Ein Kellerraum darf in der Regel nicht zum dauerhaften Wohnen im Rahmen einer Untervermietung genutzt werden, auch, wenn der Vermieter dem Hauptmieter seiner Wohnung eine pauschale Erlaubnis für die Untervermietung erteilt hat.

Hobbyraum im Keller ist zum Wohnen geeignet - Untervermietung als Zimmer möglich?

Auch wenn ein im Souterrain gelegener Hobbyraum als Zimmer zum Wohnen geeignet ist, weil er direkt von der Wohnung aus zugänglich ist, eine normale Raumhöhe aufweist, trocken und beheizbar ist, belüftet werden kann, ein Untermieter die anderen Räume der Wohnung des Hauptmieters (Küche, Bad usw.) mitbenutzen darf, ist die Untervermietung zum Wohnen nicht zulässig. 

Nutzung eines Hobbyraums, Kellerraums zu gelegentlichen Wohnzwecken für Besucher

Besucher des Mieters können durchaus auch gelegentlich in Räumen untergebracht werden, die eigentlich nicht für Wohnzwecke vermietet wurden, also auch im Hobbyraum, Hobbykeller: 
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt? 

Dauerhafte Wohnnutzung eines Kellerraums, Hobyraums - Regelung in der Teilungserklärung

Bei Eigentumswohnungen kann in der Teilungserklärung die Regelung enthalten sein, dass ein als Teileigentum und Hobbyraum ausgewiesener Raum nicht zu dauerhaften Wohnzwecken genutzt werden darf.

Selbst wenn Eigentümer einer Wohnung die behördliche Genehmigung zur Umnutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken haben, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft das in der Teilungserklärung enthaltene Verbot gerichtlich durchsetzen.

Vermieter widerspricht der Untervermietung eines Hobbyraums, Hobbykellers zum Wohnen

Wird ohne Erlaubnis ein Raum zum Wohnen untervermietet, für den im Mietvertrag (und auch baurechtlich) eine andere Nutzung vorgesehen ist, dann handelt es sich um eine nicht zulässige Nutzung: 
Untervermietung – Einzug des Untermieters ohne Erlaubnis.

Selbst wenn ein Hobbyraum jahrelang im Rahmen einer erlaubten Untervermietung immer wieder untervermietet wurde, so kann der Eigentümer / Vermieter darauf bestehen, dass diese Wohnnutzung beendet wird.

Untervermietung eines Hobbyraums - Vermieter verlangt Beendigung der Untervermietung

Der Vermieter darf verlangen, dass die Untervermietung beendet wird, kann auch eine ehemals erteilte Untervermietungserlaubnis widerrufen, wenn der Hauptmieter der Aufforderung nicht nachkommt, die Untervermietung des Hobbyraums zu beenden.


Redaktion


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