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Verkauf der Wohnung, neuer Vermieter - Fragen und Antworten für Mieter
Gibt es einen neuen Eigentümer / Vermieter, dann sind die Informationen über den Eiigentümerwechsel oft unvollständig.
- Mieter müsen aber genau wissen, wer Ihr Vermieter ist, und ab wann, an wen die Miete zu zahlen ist, und wer für die Verwaltung zuständig ist:
Wohnung, Haus verkauft? An wen muss der Mieter die Miete zahlen?
Verkauf der Wohnung, des Hauses - Mietvertrag gilt weiter - Kauf bricht nicht Miete
Grundsätzlich gilt der bisherige Mietvertrag weiter gegenüber dem neuen Eigentümer / Vermieter auch weiterhin.
Grundlage ist der § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es ist gesetzlich gregelt, dass der Käufer anstelle des bisherigen Eigentümers in den bestehenden Mietvertrag eintritt und der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer übergeht.
Vermieterwechsel - Neuer Eigentümer will neuen Mietvertrag
Neuer Vermieter, Eigentümer schickt Mieterhöhung
Durch einen Verkauf kann es sein, dass Mieter bald nach Übergang der Wohnung auf einen neuen Eigentümer etwas unternehmen müssen, um sich als Mieter einzelne Ansprüche zu sichern.
Schauen Sie dazu auf unsere Übersichtsseite:
Neue Vermieter, Eigentümer - Was ändert sich, auf was als Mieter achten?
Unklarheiten wegen Wechsel des Eigentümers für die Mietwohnung, des Hauses
Mieter sollten immer - egal von welcher Seite ein Eigentümerwechsel / Vermieterwechsel mitgeteilt wird - immer nachfragen, wenn eine der folgenden Informationen fehlt oder unvollständig ist.
Fragen, die sich im Rahmen eines Eigentümerwechsels für eine Immobilie häufig ergeben:
Der neue Vermieter der Wohnung, des Hauses - wer genau ist Eigentümer, Vermieter?
Glichgültig, von wem die Information über den Verkauf erfolgte, Sie sollten wissen, wer Eigntümer ist. Sind die Angaben nicht vollständig, dann wenden Sie sich an den Absender der Information
- Bitte nennen Sie mir Vorname, Name und Anschrift des neuen Eigentümers.
Seit wann sind die neuen Eigentümer, Vermieter im Grundbuch eingetragen?
- Bitte senden Sie mir einen Grundbuchauszug in Kopie.
(Die Vermieterseite ist dazu rechtlich nicht verpflichtet, erfüllt den Wunsch aber häufig.)
Notfalls fragen Sie beim Grundbuchamt:
Einsicht ins Grundbuch - Eigentümer Mietwohnung, Haus feststellen
Hinweise
Wenn Sie eine Eigentumswohnung gemietet haben:
Verkauf Eigentumswohnung - neuer Vermieter, Eigentümer
oder wenn Ihre Wohnung inzwischen in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde:
Mietwohnung wird Eigentumswohnung - Vorkaufsrecht bei Umwandlung
beachten Sie die besonderen Hinweise zu diesem Thema:
Eigenbedarf nach Umwandlung Mietwohnung in Eigentumswohnung
Verkauf der Wohnung, des Hauses - wer ist zuständig wegen Mängelbeseitigung, Reparaturen
Sie sollten im Rahmen eines Eigentümerwechsels auch in Erfahrung bringen:
- An wen muss ich micht wegen Mängeln, Reparaturen wenden?
Wenn es mehrere neue Eigentümer sind: Wenn nicht klar ist, ob ein Eigentümer für die anderen handeln darf, also ein Eigentümer eine Vollmacht hat, die das Handeln für die anderen einschließt oder nicht klar ist, ob ein Hausverwalter dafür zuständig ist, soltten Sie nachfragen:
Neuer Vermieter - es bestehen Mängel am Haus, der Wohnung
Wer ist Inhaber des für den Vermieter angegebenen Kontos für die Mietzahlungen?
- Bitte teilen Sie mir mit, wer Inhaber des Kontos ist, auf das die Miete überwiesen werden soll.
(Es kann z.B. ein Konto eines neuen Eigentümers sein, oder ein Konto der Verwaltung)
Wechsel des Vermieters - Wer vertritt, handelt für die neuen Eigentümer, wer ist Hausverwalter?
Auch wenn die bisherige Hausverwaltung für den neuen Eigentümer weiterhin tätig ist, so sollten Sie um eine Vollmacht bitten.
Es muss nicht sein, dass bei der Beauftragung des Verwalters durch den neuen Vermieter, die Verwaltung in der gleichen Weise alle bisherigen Aufgaben übernimmt, vom neuen Eigentümer bevollmächtigt ist. Und es ist auch möglich, dass die Verwaltung den neuen Eigentümer umfassender vertreten kann, neue Aufgaben übernommen hat.
Bitte senden Sie mir eine Vollmacht im Original.
Verkauf der Wohnung - neuer Eigentümer beauftragt neue Hausverwaltung, was beachten?
Nicht selten ergibt sich im Rahmen eines Verkaufs auch die Beauftragung einer neuen Hausverwaltung durch den neuen Eigentümer. Weitere Erläuterungen zum Wechel des Verwalters.
Eigentümerwechsel - Neue Hausverwaltung stellt sich vor, meldet sich
Gerade wurde das Haus verkauft - Vermieter will Modernisierung von Haus und Wohnung
Der neue Eigentümer darf eine Modernisierung ankündigen und durchführen. Es sind einige formelle Dinge und Regeln zu beachten, z.B., dass eine Modernisierungsmaßnahme drei Monate vor Beginn anzukündigen ist:
Modernisierungsmaßnahmen - Sind Mieter zur Duldung verpflichtet?
Redaktion
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