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Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch zeitweise mieten

Bei einem Mietverhältnis für eine Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch kommt es darauf an, dass tatsächlich ein zeitweiser, ein vorübergehender Wohnbedarf beim Mieter besteht.

Typische Beispiele für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, zeitweise Anmietung

Typische Beispiele für eine vorübergehende, zeitweise Gebrauchsüberlassung, Vermietung von Wohnraum:

  • Hotelzimmer,
  • Privatunterkünfte,
  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser. 

Zeitlich befristete Vermietung einer Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch

Auch Wohnungen können zu vorübergehendem Gebrauch vermietet werden, wenn Mieter die Wohnung nur für ein paar Monate benötigen.

Vermieter kann nicht einfach zum vorübergehenden Gebrauch den Mietvertrag befristen

Vermieter können nicht einfach in den Vertrag schreiben, die Wohnung werde nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet und damit die Mieterschutzregeln ausschließen.

  • Es kommt darauf an, ob tatsächlich nur ein vorübergehender Wohnbedarf beim Mieter gegeben ist. Zu den anerkannten Fallgestaltungen siehe unten.

​Grund für Anmietung einer Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch

Für die Begründung eines vorübergehenden Wohnbedarfs an einer Wohnung reicht es nicht aus, wenn Vermieter einfach eine zeitliche Befristung in den Mietvertrag schreiben.

  • Der vorübergehende Wohnbedarf beim Mieter muss tatsächlich gegeben sein, es muss von beiden Vertragsparteien übereinstimmend eine nur vorübergehende Nutzung und Anmietung gewollt sein.
  • Fehlt im Mietvertrag ein konkreter Grund, z.B. dass der Mieter nur bis zum Ablauf seiner beruflichen Fortbildung mieten möchte etc. (oder fehlt ein gesetzlich anerkannter Befristungsgrund), dann gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen, und Vermieter können nur entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten das unbefristete Mietverhältnis kündigen.
  • Ein wirksam geschlossener vorübergehender Mietvertrag endet zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Beispiele


Ein vorübergehender Wohnbedarf besteht z.B. 

für die vorübergehende Anmietung einer Wohnung wegen einer Gastprofessur,

für Monteure, die bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens mieten,

für Seminarteilnehmer bis zum Ende einer Fortbildung,

für Austauschlehrer, usw.  

Auch für Studenten, die an einem Austauschsemester teilnehmen, besteht ein vorübergehender Wohnbedarf.

  • Studenten oder auch Auszubildende fallen aber ansonsten nicht in die Gruppe dieser Personen, denn diese haben ihren Lebensmittelpunkt in der Regel in der gemieteten Wohnung.

Auch ein Kündigungsausschluss im Mietvertrag für Studenten ist meist unwirksam.

Wohnen zu vorübergehendem Gebrauch - Vermietung erfolgt oft mit Inklusivmieten

Meist handelt es sich um eine möblierte Vermietung mit recht hohen Inklusivmieten.

In der Miete sind dann alle Betriebskosten (oft auch die Stromkosten, Kosten für das Internet) und auch die Heiz- und Warmwasserkosten enthalten:
Inklusivmiete - Erklärung des Begriffs   

Wohnung wurde zum vorübergehenden Gebrauch gemietet - kein Kündigungsschutz

Ist eine Wohnung (Wohnraum) aus gegebenen Gründen zum vorübergehenden Gebrauch vermietet, dann hat der Mieter praktisch keinen Kündigungsschutz, wenn es sich tatsächlich um einen vorübergehenden Wohnbedarf handelt.

  • Der Vermieter muss in solchen Fällen keinen Kündigungsgrund und kein berechtigtes Interesse an der Kündigung vortragen.

Auch die Sozialklausel - als letzter Schutz eines gekündigten Mieters - also der Widerspruch gegen die Kündigung, weil sie eine besondere Härte darstellt - steht dann mietrechtlich nicht zur Verfügung.

Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch gemietet - keine Anwendung der Mietpreisbremse

Die Begrenzung der Miete durch die sogenannte Mietpreisbremse nach § 556d BGB gilt nicht für Wohnraum, wenn es sich um ein Mietverhältnis zum vorübergehenden Gebrauch handelt:
Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch gemietet - Mietpreisbremse 

Wesentliches Merkmal für einen bestehenden vorübergehenden Wohnbedarf

​​​​​​​Wesentliches Merkmal für eine zeitweise, vorübergehende Anmietung ist, dass Mieter in einer Wohnung keinen "Lebensmittelpunkt" begründen wollen, der Zweck der Ãœberlassung von Wohnraum von kurzer Dauer, für einen vorübergehenden Wohnbedarf ist. 

​​​​​Mieter haben in solchen Fällen ihren Lebensmittelpunkt woanders, benötigen aus einem bestimmten Grund nur zeitweise die Ãœberlassung von Wohnraum.

    Ende eines vorübergehenden Mietvertrags, Mieter zieht nicht aus

    Es kommt vor, dass eine Wohnung vom Mieter nicht zu dem in einem solchen Mietvertrag festgelegten Ablaufdatum zurückgegeben wird, weil es sich nach Ansicht des Mieters um ein normales unbefristetes Mietverhältnis handeln soll.

    Der Vermieter kann dann nur durch eine Räumungsklage versuchen, den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Die Gerichte werden dann prüfen, ob es sich rechtlich um eine wirksame Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch handelt.

    Dafür kann es für Mieter sehr wichtig sein, die Umstände darzulegen - und möglichst zu beweisen - was bei der Aushandlung des Vertrags besprochen wurde.

    Wohnraum in Studentenwohnheimen zum vorübergehenden Gebrauch

    Wohnraum in Studentenwohnheimen, Jugendwohnheimen ist zwar vom Vermieter leichter zu kündigen, die Berufung auf soziale Härtegründe ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. 

    In vielen Wohnheimverträgen, in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, ist ausdrücklich festgelegt, dass zu vorübergehendem Gebrauch vermietet wird. 

    Das dürfte meist unwirksam sein. 

    Mieter von Wohnheimplätzen sollten aber bedenken, dass andere Bewerber vielleicht ebenso dringend auf den Wohnraum angewiesen sind.


        Redaktion


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