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Mietwohnung wird mit Erlaubnis des Vermieters Ferienwohnung

Hat der Vermieter einer Wohnung die Erlaubnis erteilt, dass der Mieter die ganze Wohnung als Ferienwohnung vermieten darf, dann kann das den Wohnraumkündigungsschutz aufheben, weil es sich dann um einen Gewerbemietvertrag handeln kann.

Vereinbarung über Vermietung einer Mietwohnung an Feriengäste mit Vermieter

Wenn im Mietvertrag - oder durch spätere Änderung des Vertrages - vereinbart wird, dass der Mieter die Wohnung an Feriengäste vermieten darf, dann klingt das erst mal vorteilhaft für den Mieter.

  • Die Vereinbarung kann aber auch zu schweren Nachteilen für den Mieter der Wohnung führen, denn es handelt sich dann möglicherweise um ein Mischmietverhältnis und es kann der Vertrag als Mietvertrag zu gewerblichen Zwecken angesehen werden.
  • Es spielt dabei keine wesentliche Rolle, wie der Mietvertrag bezeichnet ist, ob also "Mietvertrag für Wohnraum" darüber steht.

Ferienwohnung - Wohnraumnutzung und Kündigungsschutz

Für Mietwohnungen gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Mieter. Dieser schützt davor, dass nicht ohne weiteres die Wohnung gekündigt werden kann.

Kündigungsschutz für Wohnraummieter

Mietwohnung mit Erlaubnis des Vermieters als Ferienwohnung vermietet - Gewerbemietvertrag

Ist aber mit dem Vermieter vereinbart ist, dass ohne Einschränkung die ganze Wohnung an Feriengäste vermietet werden darf, dann kann das auch als Gewerbemietvertrag angesehen werden, ähnlich wie beim Betrieb einer Pension.

  • Gewerbemietverträge sind viel leichter vom Vermieter zu kündigen.

Vollständige Vermietung der Mietwohnung an Feriengäste

Besonders gefährlich ist, wenn Mieter lange Zeit gar nicht in der Wohnung wohnen, und tatsächlich die ganze Wohnung ständig an wechselnde Feriengäste vermieten.

Wenn dem Vermieter das nicht mehr passt - oder wenn er z.B. Schwierigkeiten mit einem Zweckentfremdungsverbot bekommt -, kann er möglicherweise den Mietvertrag kündigen, wenn sich bestätigt, dass die besonderen Mieterschutzrechte für Wohnraum nicht gelten: 
Mietwohnung als Ferienwohnung weitervermietet - Kündigungsschutz? 

Vermietung an Feriengäste ohne Erlaubnis des Vermieters

Auch die Überlassung von Teilen der Wohnung an Feriengäste, die nicht persönliche Besucher der Mieter sind, ist nur nach vorheriger Erlaubnis des Vermieters möglich. Unberechtigte Gebrauchsüberlassung kann zu einer Kündigung des Mietvertrags führen.


Redaktion


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