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Angefragter Suchbegriff: Flächenabweichung
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Wenn die Fläche der Wohnung falsch ist, dann hat dies Auswirkungen auf die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten, aber auch auf die Miethöhe. Flächenabweichung - Umlage Betriebskosten nach Fläche, Abrechnung nach Wohnungsgröße Nähere
Es kann sein, dass die in der Betriebskostenabrechnung angegebene Wohnfläche zu groß ist. Handelt es sich um eine falsche, zu hohe Angabe der Wohnfläche, dann führt dies zu höheren Betriebskostenforderungen für Mieter. Was dann zu tun
Für die Berechnung der auf den Mieter entfallender Betriebskosten, ist die Größe der Mietwohnung oftmals maßgeblich, die Grundlage für die Berechnung der Umlage der einzelnen Betriebskosten. Umlage von Betriebskosten auf die Mieter,
Wenn Ihre Wohnung kleiner ist, als im Mietvertrag steht, dann können Sie Anspruch darauf haben, Mietzahlungen zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung mindestens 10 % kleiner ist, als im Mietvertrag steht, festgelegt
Legen Vermieter für eine Mieterhöhung der Wohnung eine Wohnfläche zugrunde, die nicht richtig, zu groß ist, dann ist es für Mieter nicht ausreichend, einfach nur der Flächenangabe des Vermieters zu widersprechen. Vermieter setzt eine
Hat die Wohnung eine vom Mietvertrag abweichende, deutlich geringere Wohnfläche, so kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen. Die Verjährung beginnt erst mit der Kenntnis des Mangels, Mieter können für bis zu 10 Jahre Miete zurückfordern. der
Grundsätzlich kann der Vermieter die Miete verlangen, die zuletzt vereinbart oder durch Mieterhöhung erreicht worden ist. Auch wenn z.B. während Ihrer Mietzeit die Mieten in der Umgebung fallen sollten, muss der Vermieter die Miete
Vermieter meinen manchmal, dass eine im Mietvertrag zu hoch angesetzte Flächenangabe für eine möblierte Wohnung keine Rolle spielt, auch wenn die Wohnfläche mehr als 10 Prozent von der tatsächlichen Fläche, Größe der Wohnung abweicht.



