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Angefragter Suchbegriff: Flächenabweichung
Es wurden 13 Suchergebnisse gefunden:
Wenn die Fläche der Wohnung falsch ist, dann hat dies Auswirkungen auf die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten, aber auch auf die Miethöhe. Flächenabweichung - Umlage Betriebskosten nach Fläche, Abrechnung nach Wohnungsgröße Nähere
Für die Berechnung der auf den Mieter entfallender Betriebskosten, ist die Größe der Mietwohnung oftmals maßgeblich, die Grundlage für die Berechnung der Umlage: Betriebskostenabrechnung - Falsche Angabe der Wohnfläche?  Urteil des
Wenn der Vermieter in Abrechnungen eine andere Fläche angegeben hat als im Mietvertrag vereinbart, sollten Sie der Flächenabweichung bei der Prüfung der jeweiligen Abrechnung ( Heizkostenabrechnung , Betriebskostenabrechnung ) nachgehen, den
Wenn Ihre Wohnung kleiner ist, als im Mietvertrag steht, dann können Sie Anspruch darauf haben, Mietzahlungen zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung mindestens 10 % kleiner ist, als im Mietvertrag steht, festgelegt
Die vom Vermieter verlangte Miete für die Wohnung kann zu hoch sein, weil die Wohnfläche der Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Eine zu hohe Wohnfläche kann zu einer Senkung der Miete führen. Falsche Wohnfläche für Wohnung im Mietvertrag
Bei Mieterhöhungen ist nur noch die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich - egal, welche qm-Zahl im Mietvertrag steht. Vermieter erhöhen die Miete meist entsprechend der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche Wenn in Ihrem Mietvertrag eine
Hat die Wohnung eine vom Mietvertrag abweichende, deutlich geringere Wohnfläche, so kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen. Die Verjährung beginnt erst mit der Kenntnis des Mangels, Mieter können für bis zu 10 Jahre Miete zurückfordern. der
Grundsätzlich kann der Vermieter die Miete verlangen, die zuletzt vereinbart oder durch Mieterhöhung erreicht worden ist. Auch wenn z.B. während Ihrer Mietzeit die Mieten in der Umgebung fallen sollten, muss der Vermieter die Miete
Legt der Vermieter für eine Mieterhöhung eine Wohnfläche zugrunde, die der Mieter nicht für richtig hält, reicht es nicht, einfach die Flächenangabe des Vermieters zu bestreiten. Die tatsächliche Fläche, Größe der Mietwohnung, ist für
Vermieter meinen manchmal, dass eine im Mietvertrag zu hoch angesetzte Flächenangabe für eine möblierte Wohnung keine Rolle spielt, auch wenn die Wohnfläche mehr als 10 Prozent von der tatsächlichen Fläche, Größe der Wohnung abweicht.
Weicht die tatsächliche Wohnungsgröße, die Wohnfläche mehr als 10 % ab von der im Vertrag oder später vom Vermieter angegebenen Wohnungsgröße ab, dann kann darin eine Störung der Geschäftsgrundlage liegen. Welche Konsequenzen ergeben sich aus
Gelegentlich werden Wohnungen mit Nebenflächen vermietet, wie eine Mansarde oder ähnliche Flächen, die der Mieter nicht zum Wohnen nutzt. Dann kann es zu Streit kommen, wie groß die Wohnung, die Wohnfläche, also die Mietfläche,
Balkon, Loggia, Terrasse werden bei der Berechnung der Wohnfläche mitberechnet. Umstritten ist aber, mit welchem Anteil sie zur Wohnfläche gerechnet werden. Die Wohnfläche ist für viele Berechnungen im Mietrecht von Bedeutung,



