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Angefragter Suchbegriff: schonfrist

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Die Schonfrist ist die Frist, die Ihnen zur Verfügung steht, eine fristlose Kündigung des Mietvertrags unwirksam zu machen, indem Sie den gesamten Mietrückstand bezahlen - sie beträgt zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage. Nähere

Hat der Vermieter eine Kündigung für die Wohnung wegen Mietschulden zugestellt, so kann es helfen, wenn eine öffentliche Stelle sich verpflichtet, die Mietschulden zu zahlen. Kündigung wegen Mietschulden - Zahlung der Mietschulden

Die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann nicht durch Nachzahlung der Mietrückstände unwirksam gemacht werden. Im Fall der außerordentlich fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter wegen

Eine wegen Zahlungsrückständen ausgesprochene fristgemäße Kündigung kann nicht durch Zahlung des Mietrückstands unwirksam gemacht werden,  sie kann aber dennoch unberechtigt sein, wenn die Pflichtverletzung nicht erheblich oder nicht

Bei einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen oder Zahlungsverzugs ist grundsätzlich das Abwenden der Kündigung möglich dadurch, dass alle Rückstände bezahlt werden. Mietschulden oder Zahlungsverzug - fristlose Kündigung kann mit

Eine schwere und langandauernde psychische Erkrankung des Mieters kann bei der ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückständen berücksichtigt werden, so dass die Kündigung dann als unwirksam angesehen wird. Fristlose und fristgemäße

Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass eine nachträgliche Zahlung aller Mietrückstände zwar die fristlose Kündigung der Wohnung unwirksam macht, aber nicht die sogenannte ordentliche Kündigung, die den Mietvertrag dann

Seit 2009 gilt für alle Häuser in Deutschland die Ausweispflicht mit einem Energieausweis, wenn diese neu vermietet werden.  Deshalb: Vermieter, die schon vermietet hatten, bevor der Energieausweis zur Pflicht wurde, sind erst bei einer Neuvermietung zur

Seit 2009 gilt: Für alle Häuser in Deutschland ist, wenn diese neu vermietet werden, dem Mietinteressenten ein Energieausweis vorzulegen.  Seit 1. Mai 2015 ist eine vom Gesetzgeber gewährte Schonfrist beendet.  Deshalb müssen seit diesem Datum