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Trennung - Folgen für den Mietvertrag der Wohnung
Trennt sich ein Paar oder trennen sich Personen (z.B. Wohngemeinschaft), die bisher in einer Wohnung gemeinsam gewohnt haben, dann ändert das an den rechtlichen Verhältnissen des Mietvertrags zunächst einmal nichts:
- wer Mieter ist und auszieht, bleibt trotzdem Mieter der Wohnung, wenn andere (Mieter) weiterhin in der Wohnung wohnen, die Wohnung nicht von allen Mietern gemeinsam gekündigt wird oder der Vermieter einem Ausscheiden des oder der ausgezogenen Mieter aus dem Mietvertrag zustimmt.
- Dies ist auch dann der Fall, wenn derjenige aus der Wohnung auszieht, der alleiniger Mieter ist.
Der alleinige Mieter ist nach wie vor der Verantwortliche für die Wohnung, haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus aus dem Mietvertrag ergeben gegenüber dem Vermieter, also auch für die pünktliche Mietzahlung usw. - Ist die Person, die auszieht, nicht vertraglich als Mieter in den Mietvertrag einbezogen, dann ist nur ein Mitbewohner ausgezogen - ein Mitbewohner hat gegenüber dem Vermieter keine vertraglichen Verpflichtungen.
- Das gilt auch dann, wenn es sich um langjährige Lebensgefährten oder um Ehegatten handelt.
Bei längerem oder auf Dauer angelegtem Auszug des eigentlichen Mieters kann sich das Verbleiben eines Bewohners (der nicht als Mieter im Mietvertrag steht) als sogenannte unerlaubte Gebrauchsüberlassung der Wohnung darstellen - dies kann dann ggf. zur Kündigung des Mietvertrags führen:
Gebrauchsüberlassung - Wenn anderen die Wohnung überlassen wird
- Eine rechtlich zuverlässige Lösung lässt sich nur durch eine Vertragsänderung mit dem Vermieter herbeiführen, auch für den Fall des Ausscheidens nur eines Mieters.
Trennung - Einer von mehreren im Vertrag stehenden Mietern zieht aus der Wohnung aus
Zieht nur einer von mehreren im Vertrag stehenden Mietern aus der Wohnung aus, dann bleibt es auch in diesem Fall dabei, dass der ausgezogene Mieter nach wie vor voll dafür verantwortlich ist, dass alle Vertragspflichten eingehalten werden.
Es besteht die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung:
Mehrere Mieter der Wohnung - Ansprüche des Vermieters - Haftung
Das gilt auch im Fall von Wohngemeinschaften:
Auflösung Wohngemeinschaft - Auswirkung auf Mietvertrag der Wohnung
Der Auszug eines Mieters kann ohne weiteres dem Vermieter mitgeteilt werden.
Es besteht keine Verpflichtung für einen ausgezogenen Mieter, die Wohnung zu benutzen.
Eine Auszugsmitteilung an den Vermieter kann sinnvoll sein, wenn derjenige oder diejenigen Mieter, die in der Wohnung bleiben, aus dem Wegzug eines Mieters Rechte ableiten wollen, weil z.B. aus wirtschaftlichen Gründen ein Zimmer untervermietet werden soll.
- Achtung:
Der Vermieter muss nicht zustimmen, dass ein ausgezogener Mieter aus dem Mietvertrag entlassen wird, nur die anderen Mieter künftig seine Mieter sind.
- Eine Kündigung des ausgezogenen Mieters gegenüber dem Vermieter ist nicht rechtswirksam, wenn andere Personen auch Mieter sind, die Wohnung nicht von allen gekündigt wird.​​​​​​​Mietwohnung, mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter - Der Vermieter müsste ausdrücklich zustimmen, dass ein ausgezogener Mieter künftig nicht mehr sein Vertragspartner, Mieter ist.
- Trennung, Ende einer Beziehung - Mieter will aus Mietvertrag raus
Einer von mehreren Mietern ist ausgezogen - Haftung für Ansprüche aus dem Mietvertrag
Mehrere Mieter sind Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter. Dies bedeutet, dass jeder Mieter gegenüber dem Vermieter für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis haftet -
- der Vermieter kann also einen Mieter allein für berechtigte Forderungen in Anspruch nehmen, er muss sich nicht an alle Mieter wenden.
Kann die Miete nicht mehr gezahlt werden, so kann sich der Vermieter zur Begleichung von Mietschulden z.B. nur an den ausgezogenen Mieter halten.
Dieser wiederum kann dann die von ihm alleine bezahlten Mietrückstände von dem / den anderen Mietern zurückfordern.
Gemeinsamer Mietvertrag - Streit unter Mietern wegen Forderungen
Mieterhöhung - Schreiben des Vermieters muss alle Mieter erreichen
Erklärungen des Vermieters - wie z.B. eine Mieterhöhung (auch eine Kündigung) - müssen an alle Mieter der Wohnung geschickt werden.
Bei Vertragsänderungen eines bestehenden Mietvertrags - alle Mieter müssen unterschreiben
Für alle Vertragsänderungen (wie z.B. die Zustimmung zur Mieterhöhung) ist die Unterschrift auch des ausgezogenen Mieters erforderlich:
Vermieter will Miete erhöhen - Zustimmung zur Mieterhöhung?
Der ausgezogene Mieter kann für Angelegenheiten aus dem Vertragsverhältnis durch eine schriftliche Vollmacht den/die verbleibenden Mieter ermächtigen, in seinem Namen zu handeln.
An der Mitverantwortung bzw. gesamtschuldnerischen Haftung ändert das nichts.
Folgen einer Scheidung - Was wird aus der Wohnung, dem Mietvertrag
Bei Ehepaaren oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten besondere Regelungen für den Fall der Scheidung bzw. Aufhebung der Partnerschaft:
Scheidung - Was wird aus dem Mietvertrag, der Wohnung?
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