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Ist für Mieter das Grillen auf Balkon, Terrasse, Hof oder Garten erlaubt?

Grillen auf dem Balkon, der Terrasse, im Hof oder im gemeinschaftlichen Garten des Mietshauses bzw. der Wohnanlage führt häufiger zu Streitigkeiten mit Nachbarn, durchaus auch mit dem Vermieter. Was ist Mietern erlaubt, was ist zu beachten?

Grillen als Mieter - Regeln im Mietvertrag, in der Hausordnung

Es kann sein und es ist deshalb zu prüfen, ob über das Grillen etwas im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht, Grillen dort als erlaubt oder als nicht erlaubt geregelt ist, oder Einschränkungen festgelegt sind. 

  • Es kann ein wirksames mietvertragliches Grillverbot bestehen - dies wäre, wenn es darüber zum Streit kommt, fachlich zu prüfen.
    Hausordnung - Wirksame und unwirksame Regelungen, Klauseln 
  • Es kann z.B. auch der Einsatz eines Holzkohlegrills (wegen Rauchentwicklung, Belästigung von Nachbarn) auf dem Balkon usw. verboten sein - der Einsatz eines Elektrogrills kann dann möglich sein.

Im Mietvertrag steht, dass Grillen verboten ist

Vermieter können das Grillen verbieten - durch das Grillen entstehen wesentliche Beeinträchtigungen durch Rauch und Ruß bei Nachbarn - ein Grillverbot im Mietvertrag kann wirksam sein. Oft bezieht sich ein solches Verbot auf das Grillen auf dem Balkon oder der zur Wohnung gehörenden Terrasse. 

  • Wer trotz eines wirksamen Verbots grillt, kann eine Abmahnung und sogar die Kündigung für die Wohnung erhalten. 

Grillverbot an Sonntagen, Feiertagen steht im Mietvertrag der Wohnung, der Hausordnung

Manche Mietverträge regeln, dass an Sonntagen und Feiertagen nicht gegrillt werden darf, die Sonntagsruhe das Grillen ausschließt.

Grillverbot - wie urteilen Gerichte?

Das Grillen ist gesetzlich nicht geregelt. Gerichte urteilen recht unterschiedlich, wenn es um die Wirksamkeit eines im Mietvertrag stehenden Grillverbots geht.

Es gibt viele Urteile, die alle nicht als allgemeinverbindlich zu verstehen sind - jeder Fall muss bei Streitigkeiten gesondert betrachtet werden.

Belästigung wegen Grillen - Streitigkeit vor Gericht

Gerichte versuchen, die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen - deshalb sollte eine Streitigkeit in erster Linie nachbarschaftlich bzw. einvernehmlich geregelt werden.

  • Und derjenige, der eine Klage wegen Störungen, Belästigungen durch Grillen einreicht, muss nicht hinnehmbare Störungen beweisen
Hinweis


Weil immer im Einzelfall eine Belästigung, eine Störung beurteilt werden muss, örtliche Gegebenheiten einfach zu verschieden sind, kann nur ganz allgemein der Rat gegeben werden, auch die Interessen der Nachbarn zu berücksichtigen.

Im Mietvertrag, der Hausordnung ist nichts zum Thema Grillen geregelt - was gillt dann?

Das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse ist Mietern dann gestattet, aber auch nur eingeschränkt erlaubt - Mieter müssen immer die Belange ihrer Nachbarn beachten - Belästigungen sind zu vermeiden.  

Grillen im Hof, Garten, auf Balkon, der Terrasse ist im Mietvertrag nicht geregelt

Bestehen keine mietvertraglich wirksamen Beschränkungen zum Grillen, und gehört ein Balkon, eine Terrasse, ein kleiner Garten zur Wohnung, dann dürfen Mieter Grillen - aber nicht zu oft.

Darf der Garten der Wohnanlage bzw. des Mietshauses gemeinschaftlich von allen Mietern genutzt werden, so darf auf dieser Fläche gegrillt werden.

Belästigung durch das Grillen des Nachbarn

Immer gilt: Nachbarn dürfen durch das Grillen nicht belästigt werden, weder durch Rauch, noch durch Lärm

Wo die Grenze zu ziehen ist, wie oft z.B. gegrillt werden darf, sollte mit den Nachbarn (ggf. auch mit dem Vermieter) abgestimmt werden.

Grillen im Hof des Mietshauses, im Hof der Wohnanlage

Darf der Hof eines Hauses von den Mietern genutzt werden, so kann, wenn die Interessen der Nachbarn berücksichtigt werden, auch schon mal im Hof gegrillt werden - aber eben auch nicht zu häufig.

Mieter ist vom Grillen des Nachbarn gestört - Lärm und Gerüche

Sind Mieter von Grillgerüchen betroffen, wird das Grillen der Nachbarn als nicht zumutbar empfunden: Zuerst sollten Sie mit den Nachbarn sprechen, bevor Sie sich beim Vermieter beschweren oder das Ordnungsamt rufen. 

Mehrmaliges monatliches Grillen als Mieter - Ärger mit den Nachbarn

Wollen Sie selbst grillen, sollten Sie vorher versuchen, herauszufinden, wie oft im Monat das Grillen auf dem Balkon oder auf anderen Flächen toleriert wird - Mieter sollten es mit Grillabenden oder Grillnachmittagen nicht übertreiben.

Grillen im Mietshaus, einer Wohnanlage - Störungen, Ärgernis durch Nachbarn

Nachbarschaftlichen Ärger kann es durch das Grillen immer geben. Besonders durch nicht hinzunehmenden Lärm, auch Grillgerüche und Rauch, der in Nachbarwohnungen durch offene Fenster zieht. Gerade wenn es wärmer wird, sind Fenster geöffnet.

  • Wer rücksichtslos grillt, kann nicht nur mit Nachbarn und dem Vermieter Ärger bekommen, sondern auch mit dem Ordnungsamt.
  • In manchen Bundesländern kann sogar ein Bußgeld verhängt werden.

Vor dem Grillen mit den Nachbarn sprechen, die Nachbarn informieren

Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Das gilt besonders, wenn Sie eine Grillparty beabsichtigen.
Alle Mieter eines Mietshauses, einer Wohnanlage, sollen gegenseitig Rücksicht nehmen. 

  • Informieren Sie die Nachbarn über Ihr Grillen, damit wegen einer Rauchentwicklung und Grillgerüchen Fenster geschlossen werden können.
Tipp


Die Verwendung eines Elektrogrills, statt eines Holzkohlegrills, verursacht wesentlich weniger Geruchsbelästigungen. Ein Elektrogrill ist auch weniger gefährlich (kein Funkenflug), soll auch gesünder sein!



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