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Mieter hat Kosten wegen Instandsetzung oder Modernisierung 

Bestehen nach einer Instandsetzung oder auch nach Modernisierungsarbeiten des Vermieters Schäden oder Verschmutzungen der Wohnung, dann haben Mieter Anspruch auf Erstattung der ihnen entstehenden Kosten für die Beseitigung.

Verursachte Schäden nach einer Instandsetzung, Modernisierung dokumentieren

Mieter sollten darauf achten, dass der Zustand der Wohnung vor Beginn von Arbeiten und, falls erforderlich, nach Abschluss der Arbeiten für die Bereiche, wo gearbeitet wurde, festgehalten, dokumentiert wird.

  • Dies ist sinnvoll, weil es später darauf ankommen kann zu beweisen, in welchem Zustand Bereiche der Wohnung nach einer Instandsetzung oder einer Modernisierung hinterlassen wurden und wie es vor Beginn der Arbeiten aussah.
  • Fotos allein reichen nicht. Bitten Sie eine Zeugin, einen Zeugen hinzu.

Reparatur, Modernisierung - Vermieter ist verantwortlich für Schäden und Verschmutzungen

Der Vermieter, in dessen Auftrag Arbeiten ausgeführt werden, muss dafür sorgen, dass die Wohnung nach den Arbeiten abschließend wieder ordentlich hergestellt wird, eventuelle Schäden und Verschmutzungen beseitigt werden.

Modernisierung, Reparaturen - Baufreiheit vor Beginn der Arbeiten schaffen

Mieter können verlangen, dass vor Beginn der Arbeiten diejenigen Sachen, die Arbeiten im Weg sind, sorgfältig weggeräumt und auch abgedeckt sind. Wurde Einrichtung für die Baufreiheit entfernt, so ist diese wieder aufzubauen und die Bereiche, in denen Arbeiten ausgeführt wurden, sind sauber zu hinterlassen. 
Baufreiheit in Mietwohnungen - Platz für Handwerker schaffen

Vor Beginn von Arbeiten in der Wohnung Vereinbarung mit Vermieter treffen

Vor Beginn von größeren Arbeiten sollte versucht werden mit dem Vermieter klar zu vereinbaren, dass er Nebenarbeiten (z.B. Putzen, Möbel räumen, Möbel einlagern) mit in Auftrag gibt.

Denn auch Sie selbst wollen und müssen sich auf die Arbeiten vorbereiten.

Durch Arbeiten des Vermieters wegen Instandsetzung, Modernisierung entstandene Schäden

Wurden im Auftrag des Vermieters Instandsetzungs- und / oder Modernisierungsarbeiten ausgeführt, dann sieht die Wohnung anschließend manchmal ziemlich übel aus, z.B.: 

  • durchs Schweißen von Heizungsrohren wurden Tapeten beschädigt;
  • weil der Fußboden nicht ordentlich abgedeckt war, sind Kratzer auf dem Fußboden,
  • gesprungene Fliesen, usw. 

Vermieter müssen nach Reparaturen oder einer Modernisierung dadurch entstandene Schäden in Ordnung bringen.

Das führt dazu, dass Mieter einen "chaotischen" Zustand zunächst aushalten müssen.

Mieter will Kostenerstattung für Reinigungsarbeiten vom Vermieter

Recht häufig entstehen durch die vom Vermieter in Auftrag gegebenen Arbeiten Staub und Schmutz, der nicht beseitigt wurde.

Erfüllt der Vermieter seine Pflichten nicht, so dass sich Mieter selbst darum kümmern, dann können Mieter die ihnen entstehenden Kosten, auch die eigene Arbeitsleistung, dem Vermieter in Rechnung stellen und vom Vermieter ersetzt verlangen.
Aufwendungsersatz vom Vermieter verlangen.

Nach einer Modernisierung, Instandsetzung machen Mieter die Reinigungsarbeiten selbst

Wollen Mieter einen ihnen entstandenen Reinigungsaufwand bezahlt bekommen:

Teilen Sie dem Vermieter mit, wieviel Zeit für erforderliche Reinigungsarbeiten aufgewendet wurde. Staub von Arbeiten verteilt sich in der ganzen Wohnung, wenn kein Staubschutz angebracht war.
Instandsetzung Mietwohnung - Aufwand des Mieters, Kosten bekommen.

Kosten für Nacharbeiten nach der Modernisierung führen zur Modernisierungsmieterhöhung

Bei Modernisierungsarbeiten kann der Vermieter alle Kosten, die für die Vorbereitung und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Ausführung entstehen, als Mieterhöhung auf die Mieter umlegen.

Dies betrifft auch erforderliche Nacharbeiten bei durch die Modernisierung verursachter unvermeidbarer Beschädigungen, z.B. an Tapeten, entstehende Kosten für Renovierungsarbeiten, Reinigungskosten, usw. 

Mieter zahlen letztlich im Rahmen einer Modernisierung nicht nur auf Dauer die Mieterhöhung für die eigentliche Modernisierung, sondern auch die Kosten für vom Vermieter erbrachte Nacharbeiten (Putzen, Renovierungsarbeiten etc.), die in der Regel als Modernisierungskosten im Rahmen der Mieterhöhung vom Vermieter geltend gemacht werden:
Modernisierung - Aufwendungen des Mieters, Erstattung der Kosten

Renovierungskosten wegen einer Modernisierung als Bestandteil der Mieterhöhung

Entstehende Renovierungskosten als Folge von Modernisierungsarbeiten können mit dem Modernisierungszuschlag ebenfalls als Modernisierungsmieterhöhung geltend gemacht werden.

Handwerker hat im Rahmen einer Reparatur oder Modernisierung einen Schaden verursacht

Sind bei den Arbeiten Schäden von Handwerkern verursacht worden, so müssen Sie diese dem Vermieter mitteilen, damit er sich um die Beseitigung kümmert:
Sachbeschädigung durch Handwerker.

Verursachung eines Mangels, Schaden an Mietwohnung durch Dritte.

Handwerker alleine in der Wohnung arbeiten lassen oder Beaufsichtigung der Arbeiten

Sie haben einen Anspruch darauf, Arbeiten in der eigenen Wohnung zu überwachen, sei es durch eigene Anwesenheit oder durch eine Aufsichtsperson und können hierfür entstehende Kosten in angemessenem Umfang sich ersetzen lassen.

  • Vereinbaren Sie am besten vor Beginn der Arbeiten, welche Kosten (Aufwand je Stunde) der Vermieter dafür ersetzen soll, denn nicht alle Gerichte sind bereit, einen Kostenersatz für die Beaufsichtigung der Wohnung zu gewähren. 

Beschädigung der Mietwohnung durch Handwerker wegen Modernisierung, Instandsetzung

Der Vermieter muss die Mietsache während der Dauer des Mietvertrages in einem vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand halten, daher auch von ihm verursachte bzw. zu verantwortende Beschädigungen im Rahmen von Modernisierungs- oder Instandsetzungsarbeiten (z.B. an der Tapete usw.) wieder in Ordnung bringen.
Hierfür kann eine Ersatzvornahme möglich sein, auch eine Klage auf Instandsetzung: 
Mängel beseitigen - Instandsetzung gegen Vermieter einklagen.


    Redaktion


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