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Ist Mietern das Grillen auf Balkon, Terrasse, Hof, im Garten erlaubt?

Grillen auf dem Balkon, der Terrasse, im Hof oder im gemeinschaftlichen Garten des Mietshauses bzw. der Wohnanlage führt häufiger zu Streitigkeiten mit Nachbarn, auch mit dem Vermieter - was ist Mietern erlaubt, was ist zu beachten?

Grillen als Mieter - Regeln im Mietvertrag, in der Hausordnung

Es kann sein und es ist deshalb zu prüfen, ob über das Grillen etwas im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht, Grillen dort als erlaubt oder als nicht erlaubt geregelt ist, oder ob Einschränkungen festgelegt sind. 

Im Mietvertrag steht, dass Grillen verboten ist

Vermieter können das Grillen verbieten - durch das Grillen entstehen wesentliche Beeinträchtigungen durch Rauch und Ruß bei Nachbarn - ein Grillverbot im Mietvertrag kann wirksam sein. Oft bezieht sich ein solches Verbot auf das Grillen auf dem Balkon oder der zur Wohnung gehörenden Terrasse. 

  • Wer trotz eines wirksamen Verbots grillt, kann eine Abmahnung und sogar die Kündigung für die Wohnung erhalten. 

Ist ein Grillverbot im Mietvertrag oder in der Hausordnung für Mieter bindend?

Ein mietvertragliches Grillverbot bzw. das Verbot in der Hausordnung ist fachlich zu prüfen, wenn es darüber zum Streit kommt:, besonders wenn Mieter deswegen eine Abmahnung erhalten:
Hausordnung - wirksame und unwirksame Regelungen, Klauseln.

Verbot zur Nutzung eines Holzkohlegrills kann wirksam sein 

  • Der Einsatz eines Holzkohlegrills (wegen Rauchentwicklung, Belästigung von Nachbarn) auf dem Balkon usw. kann verboten sein - der Einsatz eines Elektrogrills kann möglich sein.

Die Verwendung eines Elektrogrills, statt eines Holzkohlegrills, verursacht wesentlich weniger Geruchsbelästigungen. Ein Elektrogrill ist auch weniger gefährlich (kein Funkenflug), soll auch gesünder sein!

Grillverbot an Sonntagen, Feiertagen steht im Mietvertrag der Wohnung, der Hausordnung

Manche Mietverträge regeln, dass an Sonntagen und Feiertagen nicht gegrillt werden darf, die Sonntagsruhe das Grillen ausschließt.

Grillverbot - wie urteilen Gerichte?

Das Grillen ist gesetzlich nicht geregelt. Gerichte urteilen recht unterschiedlich, wenn es um die Wirksamkeit eines im Mietvertrag stehenden Grillverbots geht.

Es gibt viele Urteile, die alle nicht als allgemeinverbindlich zu verstehen sind - jeder Fall muss bei Streitigkeiten gesondert betrachtet werden.

Belästigung wegen Grillen - Streitigkeit vor Gericht

Weil immer im Einzelfall eine Belästigung, eine Störung beurteilt werden muss, örtliche Gegebenheiten einfach zu verschieden sind, kann bei Streitigkeiten nur ganz allgemein der Rat gegeben werden, auch die Interessen der Nachbarn zu berücksichtigen.

  • Auch Gerichte versuchen, die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen - deshalb sollte eine Streitigkeit in erster Linie nachbarschaftlich bzw. einvernehmlich geregelt werden.
  • Derjenige, der eine Klage wegen Störungen, Belästigungen durch Grillen einreicht, muss nicht hinnehmbare Störungen beweisen

Im Mietvertrag, der Hausordnung ist nichts zum Thema Grillen geregelt - was gillt dann?

Das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse ist Mietern dann gestattet, aber auch nur eingeschränkt erlaubt - Mieter müssen immer die Belange ihrer Nachbarn beachten, Belästigungen sind zu vermeiden.  

Grillen im Hof, Garten, auf Balkon, der Terrasse ist im Mietvertrag nicht geregelt

Bestehen keine mietvertraglich wirksamen Beschränkungen zum Grillen, und gehört ein Balkon, eine Terrasse, ein kleiner Garten zur Wohnung, dann dürfen Mieter Grillen - aber nicht zu oft - was dann erlaubt sein kann, sollte einvernehmlich geklärt werden.

Darf der Garten der Wohnanlage bzw. des Mietshauses gemeinschaftlich von allen Mietern genutzt werden, so darf auf dieser Fläche auch gegrillt werden.

Belästigung durch das Grillen des Nachbarn

Immer gilt: Nachbarn haben Belästigungen durch das Grillen zu vermeiden. Rauch und auch Lärm können den Hausfrieden stören. 

Wo die Grenze zu ziehen ist, wie oft z.B. gegrillt werden darf, sollte mit den Nachbarn (ggf. auch mit dem Vermieter) abgestimmt werden.

Grillen im Mietshaus, einer Wohnanlage - Störungen, Ärgernis durch Nachbarn

Nachbarschaftlichen Ärger kann es durch das Grillen immer geben. Besonders durch nicht hinzunehmenden Lärm, durch Grillgerüche und Rauch, der in Nachbarwohnungen durch offene Fenster zieht. Gerade wenn es draußen wärmer ist, sind Fenster geöffnet.

  • Wer rücksichtslos grillt, kann nicht nur mit Nachbarn und dem Vermieter Ärger bekommen, sondern auch mit dem Ordnungsamt.
  • In manchen Bundesländern kann deswegen sogar ein Bußgeld verhängt werden.

Mieter ist vom Grillen des Nachbarn gestört - Lärm und Gerüche

Sind Mieter von Grillgerüchen betroffen, wird das Grillen der Nachbarn als nicht zumutbar empfunden: Zuerst sollten Sie mit den Nachbarn sprechen, bevor Sie sich beim Vermieter beschweren oder das Ordnungsamt rufen. 

Mehrmaliges monatliches Grillen als Mieter - Ärger mit den Nachbarn

Öfter mal Grillen: Mieter sollten dann vorher versuchen, herauszufinden, wie oft im Monat das Grillen auf dem Balkon oder auf anderen Flächen toleriert wird - Mieter sollten es mit Grillabenden oder Grillnachmittagen nicht übertreiben.

Grillen im Hof des Mietshauses, im Hof der Wohnanlage

Darf der Hof eines Hauses von Mietern genutzt werden, so kann, wenn die Interessen der Nachbarn berücksichtigt werden, auch schon mal im Hof gegrillt werden - aber eben auch nicht zu häufig.

    Vor dem Grillen mit den Nachbarn sprechen, die Nachbarn informieren

    Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Das gilt besonders, wenn Sie eine Grillparty beabsichtigen.
    Alle Mieter eines Mietshauses, einer Wohnanlage, sollen gegenseitig Rücksicht nehmen. 

    • Informieren Sie die Nachbarn über Ihr Grillen, damit wegen einer Rauchentwicklung und Grillgerüchen Fenster geschlossen werden können.


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