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Zaun zum Nachbargrundstück - Veränderung durch Mieter

Mieter dürfen den Zaun zum Nachbargrundstück nicht ohne die vorherige Zustimmung des Vermieters bzw. des Eigentümers des Zauns verändern, z.B. den Zaun in einer bunten Farbe streichen.

Zaun zwischen Grundstücken ist Sache der Vermieter - Genehmigung für Veränderung

Oft kommt eine solche Frage bei der Vermietung eines Einfamilienhauses auf, z.B. wenn der Zaun in einer bunten Farbe gestrichen werden soll.

Mieter können aber nicht einfach "ihre" Seite des Zauns verändern. Dafür ist in der Regel der Eigentümer des Zauns um Erlaubnis zu fragen.

Wem gehört der Gartenzaun zum Nachbargrundstück?

Der Zaun zwischen Grundstücken betrifft das rechtliche Verhältnis zwischen den Grundstückseigentümern. Es kann aber darauf ankommen, welcher Grundstückseigentümer für welchen Zaun verantwortlich ist.

Es gilt zunächst der Grundsatz, dass der Zaun demjenigen gehört, auf dessen Grundstück dieser steht.

Aber: Manchmal kann ein Zaun auch den Grundstückseigentümern der benachbarten Grundstücke gemeinsam gehören, wenn dieser auf der Grundstücksgrenze steht.

  • Nähere Regelungen finden sich in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes, Stichwort "Einfriedung".

Vermieter, Eigentümer des Grundstücks muss Zaun reparieren, instandhalten

Eigentümer des Zauns sind verantwortlich dafür, dass der Zaun instandgehalten wird.

  • Ist das nicht der Fall, dann liegt ein Mangel vor. 
    Mieter können ggf. einen Anspruch gegen den Vermieter auf Instandsetzung des Zauns durchsetzen, wenn z.B. durch einen beschädigten Zaun das Haustier des Nachbarn ständig aufs Grundstück läuft.
  • Ist der Zaun an einer Außengrenze zum Grundstück beschädigt, dann kann es auch vorkommen, dass Wildschweine eindringen:
    Wildschweine auf Grundstück - Vermieter muss diese verhindern 
  • Ist rechtlich der andere Grundstückseigentümer für einen Zaun verantwortlich, dann muss der Vermieter möglicherweise, wenn ein Zaun stark beschädigt ist erst einmal den Nachbarn zur Reparatur auffordern oder den Nachbarn sogar auf die Instandsetzung verklagen.

Zaun auf Grundstück, im Garten darf der Mieter nicht ohne Zustimmung verändern

Ein Zaun, der gemeinschaftlich zwischen benachbarten Grundstücken gesetzt oder von beiden Seiten akzeptiert worden ist, bzw. beiden Grundstückseigentümern gehört, darf nicht ohne weiteres von dem einen Nachbarn verändert werden.

  • Erst recht gilt dies für Mieter - denn die dürfen keinesfalls mehr als der Eigentümer selbst darf.

Mieter möchte Holzflechtzaun, Jägerzaun zusätzlich zu einem Drahtzaun

Das gilt auch dann, wenn Mieter einen Holzflechtzaun hinter einem bestehenden Drahtzaun auf dem Grundstück aufbauen wollen.

Das kann als Störung des Nachbarn angesehen werden. Der / die Eigentümer des Grundstücks ist / sind dann dafür verantwortlich, die Störung zu beseitigen. 

Auch der Eigentümer des Grundstücks kann dies als unberechtigte Nutzung des Grundstücks ansehen und die Beseitigung verlangen - in jedem Fall müsste ein Mieter zuvor die Zustimmung des Vermieters / Eigentümers einholen.

Der Abbau eines zusätzlichen Zauns kann verlangt und durchgesetzt werden, es entstehen Kosten und unnötiger Ärger.

  • Handelt es sich um eine Wohnung in einer Wohnungseigentumsanlage, dann kommt es auch noch auf Regelungen in der Teilungserklärung  (das ist die Gemeinschaftsordnung zwischen den Wohnungseigentümern) an.

Zaun als Sichtschutz - als Mieter einen Sichtschutz im Garten aufstellen

Brauchen Sie einen Sichtschutz, so kann ein mobiler, zeitweiser Sichtschutz, z.B. durch Schirme oder jeweils aufgespannte Segel, durchaus in Betracht kommen.


Redaktion


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