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Ratgeber Untervermietung
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Wohnungsmietrecht bei Anmietung, Vermietung Einfamilienhaus?
Ist ein ganzes Haus zum Wohnen (als Wohnung) vermietet, dann gilt das Wohnungsmietrecht. Was gilt aber, wenn das Haus nicht nur zum Wohnen, sondern auch für ein Gewerbe, eine berufliche Tätigkeit vom Mieter genutzt wird?
Vermietung ganzes Haus - Haus wird auch für eine gewerbliche, berufliche Tätigkeit genutzt
Ist ein Mietvertrag geschlossen, so kann es auch dazu kommen, dass das Haus nicht nur zum Wohnen genutzt wird, sondern auch eine gewerbliche, berufliche Tätigkeit im Haus ausgeübt wird.
Es kann dann zum Streit über die Frage kommen, welches Mietrecht anzuwenden ist - gilt dann das Gewewerbemietrecht oder das Wohnungsmietrecht? Festgestellt werden muss, welche Nutzung überwiegt:
- Ãœberwiegt die gewerbliche Nutzung, dann gilt nicht das Wohnraummietrecht, sondern das Gewerbemietrecht.
Weitere Einzelheiten zu dieser Poblematik:
Mischmietverhältnis - Gemischte Nutzung, Wohnen und Gewerbe.
Einfamilienhaus wird gemietet - die Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt
Soll das Einfamilienhaus überwiegend zum Wohnen genutzt werden, dann ist schon beim Abschluss des Mietvertrags das Wohnungsmietrecht zu beachten.
Beispielsweise gilt das zur Frage der Kautionshöhe:
Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt.
Für ein gemietetes Einfamilienhaus muss gewerbliche Tätigkeit genehmigt werden
Ist ein Haus zum Wohnen vermietet, dann können Mieter nicht einfach im gemieteten Haus einen Betrieb errichten, eine "erhebliche" gewerbliche Tätigkeit beginnen, z.B. einen Betrieb zur Gartenpflege, Hausmeisterservice etc betreiben.
Erlaubnis für gewerbliche Tätigkeit des Mieters in einem Einfamilienhaus
Mieter brauchen für eine gewerbliche Tätigkeit dann die Erlaubnis des Vermieters. Wird die Erlaubnis nicht eingeholt, dann kann ein Kündigungsrisiko bestehen.
Das Kündigungsrisiko besteht überigens auch, wenn ohne Genehmigung der beruflichen Tätigkeit das Haus als Geschäftsadresse genutzt wird.
Nicht alle beruflichen Nutzungen im gemieteten Haus müssen Mieter genehmigen lassen
Nicht alle beruflichen Aktivitäten in einem Einfamilienhaus müssen Mieter vom Vermieter genehmigen lassen. Weitere Hinweise:
Gewerbliche Nutzung erlaubt?
Freiberufliche Nutzung - Erlaubnis erforderlich?
Gewerbeausübung, beruflich arbeiten.
Mitvermietete Flächen bei Anmietung eines Einfamilienhauses
Meist gehören zu einem vermieteten Haus (Einfamilienhaus), auch weitere Flächen, der Garten, die Wege auf dem Grundstück, ein Hof usw.
- Hier ist es besonders wichtig zu klären, was Sie als Mieter / Mieterin auf diesen Flächen tun dürfen und was nicht, und was Sie andererseits dort tun müssen.
Haus gemietet - Schnee- und Eisbeseitigung soll vom Mieter ausgeführt werden
Häufig soll sich der Mieter bei Anmietung eines ganzen Hauses durch den Mietvertrag verpflichten, bestimmte Arbeiten auszuführen, z.B. die Schnee- und Eisbeseitigung.
Der Vermieter kann die Pflicht, zu räumen und zu streuen auf die Mieter übertragen:
Räumpflicht und Streupflicht - Übertragung Winterdienst auf Mieter.
- Prüfen Sie vor der Übernahme des Winterdienstes genau, ob Sie dies auch leisten können, und wie Sie sicherstellen können, wenn Sie wegen Krankheit oder anderer Gründe mal (länger) ausfallen!
Bauarbeiten in Haus und Garten des Einfamilienhauses
Baurbeiten im Haus, und auch massivere Arbeiten im Garten sollten unbedingt vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden, eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden.
Z.B. sollten Sie ein Gartenhaus mit Betonfundament, einen größeren Teich, nicht ohne Erlaubnis des Vermieters errichten: Erlaubnis des Vermieters oft erforderlich.
Oder z.B. auch eine Trennwand im Haus muss ggf. genehmigt werden:
Als Mieter Raumteiler, Trennwand, Zwischenwand einbauen.
Anmietung eines Hauses - Nutzung und Pflege des Gartens
Es kann Streit über die Nutzung eines Gartens und die Pflege des Gartens entstehen, z.B. wenn Sie Hecken schneiden oder sie nicht schneiden, wenn Sie etwas pflanzen oder Bepflanzung entfernen, wenn Sie Unkraut auf Wegen nicht beseitigen, usw.:
Gartenpflege - Wenn Mieter diese Arbeiten machen, übernehmen.
Garten am Einfamilienhaus - mitvermietet oder nicht?
- Klare Vereinbarungen zur Nutzung und Pflege eines Gartens sind sehr sinnvoll.
Hüten Sie sich vor der Vorstellung, es sei selbstverständlich, dass das, was Sie gerne wollen, auch gestattet sein wird.
Ob Ihr Vertrag das deckt, lässt sich nicht ohne fachliche Beratung feststellen.
Ärger über solche Punkte können gerade für einen langfristig geplanten Mietvertrag extrem lästig sein.
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