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Kaution - Vereinbarung über Kaution, Mietsicherheit für Mietwohnung
Über die Verpflichtung des Mieters, eine Mietsicherheit zu leisten, muss eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter geschlossen werden.
In aller Regel geschieht das im Mietvertrag.
- Ist nichts zur Form der Leistung geregelt, so steht es dem Mieter frei, wie er die Sicherheit leistet, also z.B. einfach in Form der häufig üblichen Barkaution.
Kaution - Zahlung in Raten gemäß der gesetzlichen Regelung
Der Vermieter muss Mietern das Recht einräumen, die Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen, also jeweils eine Rate bei Mietbeginn und zu Beginn der nächsten beiden Monate.
Unvollständige oder unpünktliche Zahlung der Kautionsraten kann ohne vorherige Abmahnung, Warnung des Vermieters, zu einer fristlosen Kündigung des gerade geschlossenen Mietvertrags führen.
Höhe der Kaution für Mitwohnung ist gesetzlich geregelt
- Das Gesetz begrenzt die Sicherheit der Höhe nach auf drei Nettomonatsmieten, gemäß § 551 BGB:
Höhe der Kaution für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt - Umfassende Hinweise und Einzelheiten zur Kaution, Leistung der Sicherheit, finden Sie im Beitrag:
Kaution - der Vermieter kann eine Mietsicherheit verlangen
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