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Familienmitglied â€“ Erlaubnis für Einzug in Mietwohnung 

Für den Einzug naher Familienangehöriger in die Mietwohnung eines Mieters ist oft keine Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

Einzug eines nahen Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung

Für sehr enge Familienangehörige ist häufig keine Erlaubnis des Vermieters wegen eines Einzugs zum Mieter in dessen Wohnung erforderlich. 

Mieter müssen dem Vermieter aber die Aufnahme eines nahen Familienangehörigen mitteilen, wenn dieser auf Dauer in der Wohnung wohnt. 

Information des Vermieters über den Einzug eines Familienangehörigen

Mieter müssen dem Vermieter aber die Aufnahme eines nahen Familienangehörigen mitteilen, wenn dieser auf Dauer in der Wohnung wohnt.  

Durch die Aufnahme eines Familienangehörigen wird dieser nicht Mieter, Vertragspartner des Vermieters.
Wer ist Mieter der Wohnung, Vertragspartner des Vermieters? 

Nicht nahe Familienangehörige - Erlaubnis des Vermieters zum Einzug kann notwendig sein

Bei Familienmitgliedern im weiteren Sinne ist die Rechtsprechung uneinheitlich:

Können meine Großeltern zu mir in die Mietwohnung ziehen?

Für den Einzug von Großeltern wird teilweise verlangt, dass die Erlaubnis zuvor vom Vermieter eingeholt wird. 

Volljähriges Kind soll wieder zu den Eltern in die Mietwohnung ziehen

Bei volljährigen Kindern, die schon einen eigenen Hausstand haben oder hatten, wird teilweise verlangt, dass eine vorherige Erlaubnis des Vermieters eingeholt wird. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich.
Sohn, Tochter zieht zu Eltern in Wohnung - Kind kein Untermieter
Einziehen Sohn - Einzug Elternwohnung, vorübergehend, auf Dauer

Enkel soll in die Wohnung des Mieters ziehen

  • Ob Enkel zum Kreis der engen Famileinangehörigen zählt, für die keine Erlaubnis erforderlich ist, wird nicht einheitlich gesehen. Unzweifelhaft ist dies aber der Fall, wenn Großeltern das Sorgerecht haben, dann sind es enge Angehörige.

Das Recht, Familienangehörige in die Wohnung einziehen zu lassen, besteht nicht immer

- bei einer Überbelegung der Wohnung (Sonderfall Überbelegung)

- wenn Sie nicht mehr in der Wohnung wohnen und dem Angehörigen die gesamte Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen: 
Eltern ziehen aus, Kind bleibt in Wohnung - unerlaubte Untervermietung? 

- bei erheblichen Störungen durch den Angehörigen. 

In diesen Fällen besteht für Mieter die Gefahr der Kündigung durch Ihren Vermieter.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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