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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
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Familienmitglied – Erlaubnis für Einzug in Mietwohnung
Für den Einzug naher Familienangehöriger in die Mietwohnung eines Mieters ist oft keine Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
Einzug eines nahen Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung
Für sehr enge Familienangehörige ist häufig keine Erlaubnis des Vermieters wegen eines Einzugs zum Mieter in dessen Wohnung erforderlich.
Mieter müssen dem Vermieter aber die Aufnahme eines nahen Familienangehörigen mitteilen, wenn dieser auf Dauer in der Wohnung wohnt.
- Mieter benötigen keine Erlaubnis für Ehegatten, für Kinder (Sohn, Tochter,
einschließlich Adoptivkinder und Stiefkinder. Weitere Hinweise:
Familienmitglieder im Mietrecht - wer darf in die Wohnung einziehen?Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung?
Was gilt im Falle von Eltern:
Mieter möchte Vater, Mutter in seine Mietwohnung aufnehmen.
Information des Vermieters über den Einzug eines Familienangehörigen
Mieter müssen dem Vermieter aber die Aufnahme eines nahen Familienangehörigen mitteilen, wenn dieser auf Dauer in der Wohnung wohnt.
Durch die Aufnahme eines Familienangehörigen wird dieser nicht Mieter, Vertragspartner des Vermieters.
Wer ist Mieter der Wohnung, Vertragspartner des Vermieters?
Nicht nahe Familienangehörige - Erlaubnis des Vermieters zum Einzug kann notwendig sein
Bei Familienmitgliedern im weiteren Sinne ist die Rechtsprechung uneinheitlich:
- Brüder und Schwestern, sowie entferntere Verwandte wie Neffe und Nichte, Tante und Onkel werden vertragsrechtlich behandelt wie völlig fremde Personen. Hier ist also in jedem Falle eine vorherige Erlaubnis einzuholen;
- Was gilt bei Verlobten und Lebensgefährten, Freund, Freundin?
Können meine Großeltern zu mir in die Mietwohnung ziehen?
Für den Einzug von Großeltern wird teilweise verlangt, dass die Erlaubnis zuvor vom Vermieter eingeholt wird.
- Einzug von Schwiegerleuten (Schwager, Schwägerin, Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn, Schwiegertochter) - hier sollte zuvor immer die Erlaubnis eingeholt werden:
Schwiegerleute - Schwager, Schwägerin als Mitbewohner erlaubt?
Volljähriges Kind soll wieder zu den Eltern in die Mietwohnung ziehen
Bei volljährigen Kindern, die schon einen eigenen Hausstand haben oder hatten, wird teilweise verlangt, dass eine vorherige Erlaubnis des Vermieters eingeholt wird. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich.
Sohn, Tochter zieht zu Eltern in Wohnung - Kind kein Untermieter.
Einziehen Sohn - Einzug Elternwohnung, vorübergehend, auf Dauer.
Enkel soll in die Wohnung des Mieters ziehen
- Ob Enkel zum Kreis der engen Famileinangehörigen zählt, für die keine Erlaubnis erforderlich ist, wird nicht einheitlich gesehen. Unzweifelhaft ist dies aber der Fall, wenn Großeltern das Sorgerecht haben, dann sind es enge Angehörige.
Das Recht, Familienangehörige in die Wohnung einziehen zu lassen, besteht nicht immer
- bei einer Überbelegung der Wohnung (Sonderfall Überbelegung)
- wenn Sie nicht mehr in der Wohnung wohnen und dem Angehörigen die gesamte Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen:
Eltern ziehen aus, Kind bleibt in Wohnung - unerlaubte Untervermietung?
- bei erheblichen Störungen durch den Angehörigen.
In diesen Fällen besteht für Mieter die Gefahr der Kündigung durch Ihren Vermieter.
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