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Zweites Versäumnisurteil im Rechtsstreit mit Vermieter - Mietrecht
Ergeht ein Zweites Versäumnisurteil, dann ist dieses nur schwer angreifbar. Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann möglich sein.
Zweites Versäumnisurteil - gegen ein ergangenes Versäumnisurteil wurde Einspruch eingelegt
Die Überschrift "Zweites Versäumnisurteil" auf einem Gerichtsurteil besagt, dass nach Ansicht des Gerichts
- bereits vorher ein Versäumnisurteil ergangen war,
(ein Versäumnisurteil kann auch ergehen, wenn schriftliches Vorverfahren angeordnet ist, und eine vom Gericht gesetzte Frist abläuft, ohne dass eine schriftliche Äußerung bei Gericht eingegangen ist.) - die Partei, gegen die das Versäumnisurteil ergangen war, Einspruch eingelegt hat,
- dieselbe Partei auch den darauf angesetzten Verhandlungstermin versäumt hat.
Einspruch gegen ein Zweites Versäumnisurteil nicht möglich
Gegen ein Zweites Versäumnisurteil kann kein Einspruch eingelegt werden.
Das Gesetz geht davon aus, dass ein einmaliges Versäumen eines Gerichtstermins passieren kann. Wenn aber jemand schon durch das ergangene Versäumnisurteil gewarnt ist und Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt hat, dann muss man sich eben um den zweiten Gerichtstermin kümmern.
Zweites Versäumnisurteil im Mietrecht beim Amtsgericht, Wert oder Beschwer bis 600 €
Geht es bei dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht um einen Wert (genau genommen eine Beschwer) von maximal 600 €, dann ist gegenüber dem Zweiten Versäumnisurteil überhaupt kein Rechtsmittel möglich.
Es gilt § 511 ZPO. Die Beschwer kann in besonderen Fällen auch höher sein als der Streitwert. Näheres kann Ihnen eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt sagen.
Berufung gegen ein Zweites Versäumnisurteil des Amtsgerichts kann möglich sein
Gegen ein Zweites Versäumnisurteil des Amtsgerichts kann in besonderen Fällen eine Berufung eingelegt werden (soweit das nicht wegen des geringen Werts der Sache bzw. der Beschwer ausgeschlossen ist).
- Die Berufung gegen ein Zweites Versäumnisurteil, das gegen Sie ergangen ist, kann nur damit begründet werden, dass Ihnen entweder der Verhandlungstermin, die Frist nicht korrekt bekannt gemacht worden ist, oder dass Sie ohne Verschulden (z.B. wegen eines schweren Unfalls, der selbstverständlich nachzuweisen wäre) gehindert waren, den Termin bzw. die Frist wahrzunehmen.
- Das Versäumnisurteil ist sofort vollstreckbar. Es muss also mit der Berufung auch beantragt werden, die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil einzustellen.
Für eine Berufung müssen Sie in jedem Falle einen Rechtsanwalt beauftragen.
- Wenn eine Berufung ernsthaft in Betracht kommt, sollten Sie sich also sofort um anwaltliche Vertretung bemühen.
Zweites Versäumnisurteil nicht angegriffen
Wird keine Berufung eingelegt, dann wird das (erste) Versäumnisurteil rechtskräftig, denn Ihr Einspruch ist erfolglos geblieben.
- Aus dem Versäumnisurteil kann dann erst recht sofort vollstreckt werden.
Redaktion
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