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Kein Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid als Mieter

Erhalten Mieter einen gerichtlichen Mahnbescheid, dann sollten Mieter sich genau mit diesem befassen, diesen prüfen. Einen Mahnbescheid nicht zu beachten, ist keine gute Idee.

Mahnbescheid durch das Gericht soll zur Zahlung verpflichten

Wird Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt, dann bedeutet das, dass Sie in einem vereinfachten Verfahren zu einer Zahlung verpflichtet worden sind.

Auch wenn Sie meinen, dass die angebliche Forderung, um die es in dem Mahnbescheid geht, in keinem Fall besteht: Es ist immer falsch, einen solchen Mahnbescheid einfach zu ignorieren.

Mahnbescheid erhalten - wenn kein Widerspruch eingelegt wird

  • Bedenken Sie, dass niemand geprüft hat und auch nicht prüfen wird, ob die Forderung berechtigt ist, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen.

Widerspruchsfrist bei Mahnbescheid beachten

Der Widerspruch sollte innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids an Sie eingelegt werden. Das Zustellungsdatum finden Sie auf dem gelbe Umschlag, mit dem der Mahnbescheid Ihnen zugestellt wurde.

  • Bewahren Sie den Zustellumschlag unbedingt auf!

Auch ein verspäteter Widerspruch wird noch berücksichtigt, er wird dann als Einspruch behandelt.

Kein Widerspruch gegen Mahnbescheid - es folgt der Vollstreckungsbescheid

Der Anspruchsteller wird in den meisten Fällen, wenn Sie zwei Wochen lang nicht reagiert haben, Vollstreckungsbescheid beantragen, und dieser wird auch erlassen werden.

Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie noch Einspruch einlegen. Auch hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Vollstrecvkungsbescheids.

  • Geschieht das nicht fristgerecht, kann Ihr Gläubiger, also derjenige, der den Vollstreckungsbescheid bekommen hat, die Zwangsvollstreckung einleiten, also z.B. einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, die Forderung bei Ihnen einzutreiben. 
Hinweis


Der eigentliche Sinn des gerichtlichen Mahnverfahrens: Der Gläubiger soll schnell und ohne großen Aufwand zu einem vollstreckbaren Titel kommen können, wenn der Anspruchsgegner sich nicht rührt.


Redaktion


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