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Gerichtlichen Mahnbescheid als Mieter ignorieren - kein Widerspruch
Einen gerichtlichen Mahnbescheid, der Ihnen zugestellt worden ist, gar nicht zu beachten, einfach zu ignorieren, ist keine gute Idee. Auch wenn Sie meinen, dass die angebliche Forderung in keinem Fall besteht.
Mahnbescheid erhalten - wenn kein Widerspruch eingelegt wird
- Bedenken Sie, dass niemand geprüft hat und auch nicht prüfen wird, ob die Forderung berechtigt ist, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen.
- Stattdessen wird der Anspruchsteller in den meisten Fällen, wenn Sie zwei Wochen lang nicht reagiert haben, Vollstreckungsbescheid beantragen, und dieser wird auch erlassen werden.
Kein Widerspruch gegen Mahnbescheid - es folgt der Vollstreckungsbescheid
Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie noch Einspruch einlegen.
- Geschieht das nicht fristgerecht, kann Ihr Gläubiger, also derjenige, der den Vollstreckungsbescheid bekommen hat, die Zwangsvollstreckung einleiten, also z.B. einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, die Forderung bei Ihnen einzutreiben.
Der eigentliche Sinn des gerichtlichen Mahnverfahrens: Der Gläubiger soll schnell und ohne großen Aufwand zu einem vollstreckbaren Titel kommen können, wenn der Anspruchsgegner sich nicht rührt.
Redaktion
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