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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
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Mahnbescheid beantragen - Einleitung gerichtliches Mahnverfahren
Mahnbescheid beantragen und damit ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kann derjenige, der meint bzw. sicher ist, gegen eine andere Person eine finanzielle Forderung zu haben - Vermieter und Mieter können dieses Verfahren nutzen.
Mahnbescheid beantragen - Vermieter zahlt die Kaution am Mietvertragsende nicht zurück
Beispielsweise kann ein Mieter einen Mahnbescheid gegenüber dem Vermieter beantragen, wenn der nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution nicht zurückzahlt.
Vermieter beantragt Mahnbescheid wegen Mietschulden, Betriebskostenforderung
Ein Vermieter, der Mietrückstände, Mietschulden vom Mieter eintreiben will, greift häufig zum Mittel des Mahnbescheids.
Auch wegen nicht gezahlter Forderungen aus Betriebskostennachzahlungen werden Mahnbescheide vom Vermieter beantragt.
Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens - Mahnbescheid soll vom Gericht erlassen werden
Es handelt sich um ein automatisiertes schriftliches Verfahren, wofür ein bestimmtes gesetzlich vorgeschriebenes Formular benutzt werden muss (der Antrag auf Mahnbescheid).
Im Formular muss u.a. der Betrag angegeben werden, den man verlangt, und schlagwortartig der Grund für die Forderung. Dann wird der Antrag beim Gericht eingereicht.
Beantragung eines Mahnbescheids - Gericht prüft nicht, ob der Anspruch besteht
- Sind alle Formalien erfüllt, dann erlässt das Gericht den beantragten Mahnbescheid.
- Das Gericht prüft im Rahmen der Beantragung nicht, ob die geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht.
- Das bleibt zunächst dem Empfänger überlassen, dem das Gericht den Mahnbescheid zustellt.
Forderung aus dem Mahnbescheid anerkennen?
Der Empfänger des Mahnbescheids kann nach Prüfung die Forderung anerkennen, muss dann die Kosten des Mahnverfahrens tragen und die Forderung bezahlen:
Mahnbescheid - Forderung anerkennen, bezahlen
Gerichtliche Prüfung der Forderung aus dem Mahnbescheid erfolgt nach Widerspruch
- Der Empfänger kann aber auch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und damit eine gerichtliche Prüfung der geltend gemachten Forderung erreichen.
Der Widerspruch muss spätestens zwei Wochen, nachdem der Mahnbescheid zugestellt worden ist, beim Gericht eingelegt sein:
Mahnbescheid - Der Forderung des Vermieters widersprechen.
Mahnbescheid wird nicht anerkannt, es erfolgt auch kein Widerspruch
- Wird der Mahnbescheid weder anerkannt noch bezahlt, oder kein Widerspruch eingelegt, dann folgt normalerweise ein Vollstreckungsbescheid.
- Aus dem Vollstreckungsbescheid kann unmittelbar vollstreckt werden.
Was ist ein Vollstreckungsbescheid, wann wird ein solcher erlassen?
Redaktion
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