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Mahnbescheid beantragen - Beantragung auch online möglich

Sie können selbst, also ohne Hilfe eines Anwalts oder sonstigen Beraters, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. 

Beantragung Mahnbescheid - Gerichtliches Mahnverfahren für Geldforderungen beantragen

Wenn Sie eine Geldforderung gegen einen anderen haben, die dieser nicht ausgleicht, können Sie das gerichtliche Mahnverfahren mit einem Mahnbescheid in Gang setzen.

  • Sie müssen dafür ein amtliches Formular benutzen, das Sie beim Amtsgericht oder im Schreibwarenhandel erhalten.

Ein Mahnantrag, Mahnbescheid kann auch online, im Internet, gestellt werden

Ein Mahnantrag kann auch über ein online-Formular auf den Internet-Seiten der Justiz  gestellt werden. Wenn Ihr Vermieter im Ausland, in der Europäischen Union sitzt, müssen Sie ein anderes Formular für den EU-Mahnbescheid / Zahlungsbefehl benutzen.

  • In der Beschreibung zum Formular ist angegeben, welche Felder des Formulars Sie wie ausfüllen müssen. Unter anderem müssen Sie Namen und Anschrift der Beteiligten, also Ihre eigene und die der Gegenseite angeben, die Höhe Ihrer Forderung, die verlangten Zinsen und den Grund Ihres Anspruchs nennen.
  • Und Sie müssen einen Kostenvorschuss einzahlen.

Der Antrag auf einen Mahnbescheid wurde bei Gericht eingereicht 

Wenn Sie den Antrag beim Gericht eingereicht haben, wird man dort prüfen, ob Sie alle Formalien eingehalten haben. 

Ist dies der Fall, dann erlässt das Gericht den Mahnbescheid und stellt ihn dem Anspruchsgegner zu. Die Zustellung erfolgt ohne inhaltliche Prüfung, ob Ihnen der geforderte Anspruch wirklich zusteht.

Je nachdem, ob Ihr Anspruchsgegner Ihre Forderung anerkennt: 
Forderung aus einem Mahnbescheid anerkennen, bezahlen  

oder Widerspruch einlegt: Der Forderung widersprechen? 

oder den Mahnbescheid ignoriert: Einen gerichtlichen Mahnbescheid ignorieren - kein Widerspruch 

geht das Verfahren dann weiter.

Kosten des Mahnbescheids - Schuldner muss auch diese Kosten ersetzen

Die Kosten für den Mahnbescheid und für die Durchsetzung der Forderung wird Ihnen das Gericht erst einmal in Rechnung stellen. Wenn Sie mit dem Mahnverfahren Erfolg haben, muss Ihr Schuldner Ihnen diese Kosten ersetzen.


Redaktion


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