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Wohnungsrückgabe - als Mieter keine neue Anschrift mitteilen

Es kann ganz unterschiedliche Gründe dafür geben, dass Mieter bei Auszug aus der Wohnung keine Angabe zur neuen Anschrift dem bisherigen Vermieter mitteilen möchten - Mieter müssen wissen, auch ohne Anschrift können Vermieter Forderungen trotzdem durchsetzen.

Keine gesetzliche Verpflichtung für ehemalige Mieter die neue Anschrift Vermietern zu nennen

Es besteht keine Verpflichtung für ausziehende Mieter, die neue Anschrift zu nennen - aber es ist ein Irrtum zu glauben, dass der frühere Vermieter, mangels einer neuen Adresse, keine Forderungen mehr geltend machen kann. 

Bestehen irgendwelche Forderungen, und handelt es sich nicht um Bagatellbeträge, dann versuchen Vermieter diese meist durchzusetzen.

  • Vermieter können immer versuchen, eine Anschriftenermittlung durchzuführen. Sollte diese nicht gelingen: 
    Vermieter können trotzdem Forderungen geltend machen, im Rahmen der öffentlichen Zustellung einer Klage, siehe weiter unten in diesem Beitrag.
  • Zu überlegen ist auch immer, was mit einer geleisteten Kaution passiert.
    Diese wird dann womöglich nicht abgerechnet und zurückgezahlt - der Vermieter kann einfach Forderungen mit der Kaution verrechnen, ob diese nun zu Recht bestehen oder nicht:
    Kautionsabrechnung Wohnung - Vermieter zieht Forderungen ab 

Betriebskostennachzahlung - mangels Anschrift setzen Vermieter trotzdem Forderungen durch 

Es kann vorkommen, dass Vermieter (geringe) Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen mangels einer Zustelladresse nicht geltend machen, weil sie den Aufwand nicht leisten wollen.

Aber auch wenn keine Post mit der Abrechnung an die neue Anschrift zugestellt wird, machen Vermieter oft genug trotzdem die Forderung im Rahmen der öffentlichen Zustellung einer Klage, siehe weiter unten in diesem Beitrag, gerichtlich geltend.

Keine Angabe der Anschrift vom ehemaligen Mieter - Forderungen Schönheitsreparaturen

Hat der ausziehende Mieter im Rahmen der Wohnungsrückgabe fällige Schönheitsreparaturen nicht erledigt, dann kann er hoffen, dass mangels einer bekannten Adresse keine Forderungen vom Vermieter geltend gemacht werden. Man kann als Mieter Glück haben: Der ehemalige Vermieter möchte vielleicht Kosten und Ärger für Streitigkeiten vermeiden und übernimmt auf eigene Kosten die Arbeiten - aber darauf verlassen kann man sich nicht, denn die gerichtliche Durchsetzung ist möglich.

Trotz fehlender Anschrift des früheren Mieters - Vermieter kann Forderungen geltend machen

Scheut der Vermieter keinen Aufwand für eine Anschriftenermittlung, dann erreichen bei Erfolg entsprechende Schreiben mit den Forderungen des Vermieters am Ende natürlich trotzdem den ausgezogenen Mieter.

  • Kommt es zu keiner Regelung dieser Angelegenheiten, dann versuchen Vermieter ihre Forderungen durchzusetzen, sei es mit einer Klage oder zunächst mit einem Mahnbescheid.

Anschrift des Mieters ist nicht zu ermitteln - Klage des Vermieters mit öffentlicher Zustellung

Sehr unangenehm kann es werden, wenn der ehemalige Vermieter eine Klage oder einen Mahnantrag mit einer öffentlichen Zustellung macht - es entstehen sehr erhebliche Nachteile und Kosten für ehemalige Mieter, denn die können sich gegen die Klage, von der sie nichts wissen, dann gar nicht wehren.
Öffentliche Zustellung einer Klage - unbekannte Anschrift des Mieters

Im Rahmen dieser Klage kann ein Versäumnisurteil die Folge sein.

  • Wird dieses Urteil rechtskräftig, dann kann der Vermieter 30 Jahre lang immer wieder versuchen, aus diesem Urteil zu vollstrecken.

Verjährung von Ansprüchen des Vermieters nach Wohnungsrückgabe

Haben Mieter die ersten 6 Monate nach Auszug überstanden, ohne dass eine Klage gegen sie eingereicht wurde, dann können keine Ansprüche wegen einer "Verschlechterung der Mietsache" gestellt werden, weil nach 6 Monaten die kurze Verjährung eingetreten ist und Renovierungsarbeiten nicht mehr gemacht werden müssen.


Redaktion


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