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Ratgeber Untervermietung
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Dusche, Duschkabine vom Mieter beschädigt - Schadenersatz
Wurde die Dusche, Duschtasse durch den Mieter beschädigt, dann ist der Mieter für den Schaden verantwortlich - aber eine ggf. notwendige Erneuerung müssen Mieter meist nicht vollständig zahlen.
Mieter einer Mietwohnung hat die Dusche beschädigt - Schadenersatz für Vermieter
Beschädigungen können passieren, wenn ein schwerer Gegenstand in die Duschtasse fällt, dadurch Emaille abplatzt oder die Acryloberfläche Schaden nimmt.
Ist eine fachgerechte, kostengünstige Ausbesserung / Reparatur möglich, dann muss diese meist der Mieter bezahlen.
- Ist eine fachgerechte Reparatur nicht möglich, dann kann der Vermieter einen Anspruch auf Austausch, Erneuerung haben.
Duschen werden durch normalen Gebrauch abgenutzt - Abzug Neu für Alt bei Schadenersatz
In allen Fällen, in denen eine Dusche älter ist, muss sich der Vermieter bei einer notwendigen Erneuerung einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen.
- Vermieter haben in der Regel keinen Anspruch auf einen vollständigen Kostenersatz bei Austausch.
- Alte oder stark abgenutzte Duschtassen, haben immer einen geringeren wirtschaftlichen Restwert. Nur dieser wäre, wegen des Abzugs "Neu für Alt", zu zahlen.
Schadenersatzforderung wegen Schaden an Dusche - Wirtschaftliche Lebensdauer einer Dusche
Den Nachweis, wie alt die Dusche ist, hat grundsätzlich der Vermieter zu erbringen.
Allgemein wird von einer wirtschaftlichen Lebensdauer zwischen 20 und 30 Jahren für eine Duschtasse ausgegangen: Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz bei Neu für Alt
Wirtschaftliche Lebensdauer einer Duschkabine, Duschtrennwand
Ist die Duschkabine beschädigt, dann beträgt die wirtschaftliche Lebensdauer:
Aus Aluminium und Kunststoff: ca. 12 – 15 Jahre
(Hochwertig, mit Glaselementen: ca. 15 – 25 Jahre)
Bewertung der Duschkabine, Duschtrennwand durch Gutachter
Bestehen Differenzen über das Alter oder den vorhandenen Grad der Abnutzung (starke Abnutzungsspuren verringern die anzusetzende wirtschaftliche Lebensdauer), so kann diese Frage vor Gericht entschieden werden:
- Wenn keine Einigung möglich ist, wird ein Gutachter tätig und das kann für denjenigen teuer werden, der den Rechtsstreit verliert.
Mieter sollten den Schaden in jedem Fall ihrer Haftpflichtversicherung melden. Sind Mietsachschäden eingeschlossen, dann ist es möglich, dass die Versicherung den Schaden regelt.
Redaktion
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