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Schaden an Badewanne der Wohnung durch Mieter verursacht
Wurde die Badewanne vom Mieter beschädigt, dann ist der Mieter / die Mieterin für den Schaden verantwortlich. Das passiert oft, wenn ein schwerer Gegenstand in die Wanne fällt, es deshalb zu einer Beschädigung des Emaille, bzw. der Acryloberfläche kommt, eventuell sogar ein Riss entsteht.
Fachgerechte, kostengünstige Reparatur der Badewanne muss meist der Mieter bezahlen
Ist die fachgerechte Reparatur möglich, dann hat, wenn die Beschädigung auf den Mieter zurückzuführen ist, der Mieter diese Kosten zu zahlen.
Ist eine Reparatur aber nicht möglich, bzw. unwirtschaftlich, dann kann der Vermieter einen Anspruch auf Austausch, Erneuerung der Wanne haben.
- Eine neue Badewanne muss in der Regel nicht vollständig vom Mieter bezahlt werden - der Zeitwert (noch vorhandener Restwert) bestimmt die Höhe des Schadenersatzes.
Badewannen werden durch normalen Gebrauch abgenutzt, haben einen geringeren Zeitwert
In allen Fällen, in denen eine Badewanne älter ist, muss sich der Vermieter bei einer notwendigen Erneuerung einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer .
- Vermieter haben deshalb keinen Anspruch auf einen vollständigen Kostenersatz bei einer Erneuerung.
- Zu beachten:
Stark abgenutzte (z.B. aufgeraute) Badewannen haben immer einen geringen bzw. gar keinen wirtschaftlichen Restwert mehr, da wegen starker Abnutzungsspuren eventuell keine wirtschaftliche Restnutzungsdauer mehr angesetzt werden kann. Ein Schadenersatz für den Austausch einer Badewanne muss in solchen Fällen nicht gezahlt werden.
Schadenersatz - Welche wirtschaftliche Lebensdauer hat eine Badewanne?
Der Nachweis, wie alt die Wanne ist, hat grundsätzlich der Vermieter zu erbringen.
Allgemein wird von einer wirtschaftlichen Lebensdauer zwischen 20 und 30 Jahren für eine Badewanne ausgegangen.
Bestehen Differenzen über das Alter oder den vorhandenen Grad der Abnutzung, so kann diese Frage vor Gericht entschieden werden.
Ist keine Einigung möglich, dann wird meist ein Gutachter tätig und das kann für denjenigen teuer werden, der den Rechtsstreit verliert:
Rechtsstreit mit dem Vermieter - Oft wird ein Gutachter beauftragt
Schaden an Badewanne durch Mieter - Reparatur, Erneuerung als Mieter nicht beauftragen
Von einer Auftragserteilung an eine Firma wegen der Reparatur oder wegen der Erneuerung einer Wanne, sollten Mieter immer absehen.
- Da in solchen Fällen die Garantie- und Gewährleistungsansprüche beim Auftraggeber liegen, kann es leicht zu Problemen kommen, wenn Mieter die Leistung einer Firma reklamieren müssen, Arbeiten nachzubessern sind.
Der Vermieter muss die Wohnung vertragsgemäß zur Verfügung stellen, Mängel beseitigen, Reparaturen ausführen, gleichgültig, welche Ursache ein Schaden hat, durch was er verursacht wurde. Die Ausführung, die Beauftragung einer Reparatur bzw. ein Austausch der beschädigten Wanne, ist Aufgabe des Vermieters:
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
Auch bei der Wohnungsrückgabe kann es später zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Vermieter mit der vom Mieter beauftragten bzw. durchgeführten Reparatur oder der Qualität einer neu eingebauten Wanne nicht einverstanden ist, vorher eine hochwertige Wanne eingebaut war - mindere Qualität muss der Vermieter dann nicht akzeptieren.
- Daher den Schaden dem Vermieter mitteilen, die Erteilung des Auftrags zur Behebung des Mangels immer dem Vermieter überlassen.
Melden Sie den Schaden in jedem Fall Ihrer Haftpflichtversicherung. Sind Mietsachschäden eingeschlossen, dann ist es möglich, dass die Versicherung den Schaden regelt.
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