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Ratgeber Untervermietung
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Schaden an Badewanne der Wohnung durch Mieter verursacht
Wurde die Badewanne der Mietwohnung vom Mieter beschädigt, dann hat der Mieter / die Mieterin die Kosten für eine Reparatur oder einen vorhandenen Zeitwert, wenn die Badewanne erneuert werden muss, zu zahlen.
Mieter verursacht an der Badewanne eine Beschädigung
Das passiert oft, wenn ein schwerer Gegenstand in die Wanne fällt, es deshalb zu einer Beschädigung des Emaille bzw. der Acryloberfläche kommt, eventuell sogar ein Riss entsteht.
Die Ausführung, die Beauftragung einer Reparatur bzw. womöglich sogar ein Austausch der beschädigten Wanne, ist die Aufgabe des Vermieters, gleichgültig, welche Ursache ein Schaden hat, durch was er verursacht wurde.
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
- Der Vermieter muss die Wohnung vertragsgemäß zur Verfügung stellen, Mängel beseitigen, Reparaturen ausführen.
Fachgerechte, kostengünstige Reparatur der Badewanne muss der Mieter bezahlen
Ist die fachgerechte Reparatur möglich, dann hat, wenn die Beschädigung auf den Mieter zurückzuführen ist, der Mieter diese Kosten zu zahlen.
Ist eine Reparatur aber nicht möglich, bzw. unwirtschaftlich, dann kann der Vermieter einen Anspruch auf Austausch, auf die Erneuerung der Wanne haben.
Badewannen werden durch normalen Gebrauch abgenutzt, haben einen geringeren Zeitwert
Vermieter haben bei einer Erneuerung der Badewanne keinen Anspruch auf einen vollständigen Kostenersatz. Der Zeitwert (ein noch vorhandener Restwert) bestimmt die Höhe des zu zahlenden Schadenersatzes.
- Bereits stark abgenutzte (z.B. aufgeraute) Badewannen haben immer einen geringen bzw. eventuell gar keinen wirtschaftlichen Restwert mehr, da wegen starker Abnutzungsspuren eventuell keine wirtschaftliche Restnutzungsdauer mehr angesetzt werden kann. Ein Schadenersatz für den Austausch einer Badewanne muss in solchen Fällen nicht gezahlt werden.
Die wirtschaftliche Lebensdauer der Badewanne bestimmt die Höhe des Schadenersatzes
In allen Fällen, in denen eine Badewanne älter ist, muss sich der Vermieter bei einer notwendigen Erneuerung einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
- Läuft es auf eine Erneuerung hinaus:
Der Nachweis, wie alt die Wanne ist, hat grundsätzlich der Vermieter zu erbringen.
Allgemein wird von einer wirtschaftlichen Lebensdauer zwischen 20 und 30 Jahren für eine Badewanne ausgegangen.
Schaden Badewanne - Mieter und Vermieter können sich wegen Schadenersatz nicht einigen
Bestehen Differenzen über das Alter oder den Grad der vorhandenen Abnutzung im Rahmen einer erforderlichen Erneuerung der Badewanne, so kann diese Frage vor Gericht entschieden werden. Es ist immer zu bedenken, dass ein solcher Rechtsstreit für die unterlegene Partei teuer wird:
- Ist keine Einigung möglich, dann beauftragt das Gericht meist einen Gutachter - das verursacht für denjenigen hohe Kosten, der den Rechtsstreit verliert:
Rechtsstreit mit dem Vermieter - Oft wird ein Gutachter beauftragt
Schaden an Badewanne durch Mieter - Reparatur, Erneuerung als Mieter nicht beauftragen
Von einer selbständigen Auftragserteilung an eine Firma wegen der Reparatur oder wegen der Erneuerung einer Wanne, sollten Mieter immer absehen.
- Da in solchen Fällen die Garantie- und Gewährleistungsansprüche beim Auftraggeber liegen, kann es leicht zu Problemen kommen, wenn Mieter die Leistung einer Firma reklamieren müssen, ausgeführte Arbeiten nachzubessern sind.
Auch bei der Wohnungsrückgabe kann es später zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Vermieter mit der vom Mieter beauftragten bzw. durchgeführten Reparatur nicht einverstanden ist.
Wurde vom Mieter eine neue Wanne in minderer Qualität eingebaut, war zuvor eine hochwertige Wanne eingebaut - dies muss der Vermieter nicht akzeptieren, denn der Vermieter hat Anspruch auf einen Ersatz in gleicher Güte und Qualtät.
- Daher den Schaden dem Vermieter mitteilen, die Erteilung des Auftrags zur Behebung des Mangels immer dem Vermieter überlassen.
Melden Sie den Schaden in jedem Fall Ihrer Haftpflichtversicherung. Sind Mietsachschäden eingeschlossen, dann ist es möglich, dass die Versicherung den Schaden regelt.
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Redaktion
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