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Beseitigung von Schäden sind keine Schönheitsreparaturen

Wird die Mietwohnung beschädigt - z.B. durch einen Wasserschaden, dann sind die dadurch notwendig werdenden Renovierungsarbeiten keine Schönheitsreparaturen für Mieter.

Schaden an der Mietwohnung - Beseitigung ist die Aufgabe des Vermieters

Es ist daher gleichgültig, ob Mieter nach dem Mietvertrag zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind oder nicht.

Die Beseitigung von Schäden ist immer die Aufgabe des Vermieters, gleichgültig wer den Schaden verursacht hat, was die Schadensursache ist.
Mängel in der Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter  

Dies ist auch der Fall wenn die Rückgabe der Wohnung ansteht:
Rückgabe der Mietwohnung - Beseitigung, Reparatur eines Schadens  

Vom Dach ist Regenwasser in die Wohnung gelaufen - Schadensbeseitigung

Es können leicht Ereignisse von Außen zu Schäden in der Wohnung führen: Z.B., vom Dach oder von der oberhalb liegenden Wohnung tritt Wasser in die Wohnung, durch einen Brand im Haus Wände werden Wände und Einrichtung verrußt, durch Setzung des Gebäudes entstehen Risse in den Wänden.

Die Beseitigung von Schäden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen

In solchen Fällen müssen Renovierungsarbeiten ausgeführt werden. Manche Vermieter sagen dann, es handle sich teilweise um Schönheitsreparaturen, die daher der Mieter zu machen habe. 

Beschädigungen an der Mietwohnung muss der Vermieter reparieren lassen

  • Das ist unrechtmäßig. Der Vermieter ist verpflichtet, eingetretene Schäden vollständig zu beseitigen, und zwar sowohl die Beschädigungen eines Untergrundes (z.B. Putz etc.) als auch an Oberflächen (Tapeten, Wandverkleidung etc.). 
  • Das gilt auch dann, wenn ein Schaden in Ihrer Wohnung entstanden ist, also wenn z.B in Ihrer Wohnung Wasser ausgetreten ist.
    Rohrbruch - Wasserschaden durch Leitungswasser in Mietwohnung 
    Was gilt wenn Eigentum des Mieters durch einen Wasserschaden in der Wohnung beschädigt wurde
    Wasserschaden Mietwohnung - Schaden an Sachen des Mieters 

Anders kann es sein, wenn Sie selbst den Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht haben. Dann kann die Beseitigung von Schäden in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen.



Redaktion


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