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Glasschaden in Mietwohnung - Schadenersatz, Haftung des Mieters

Wurde in der Mietwohnung ein Glasschaden durch Unachtsamkeit des Mieters verursacht, dann haftet nicht der Vermieter.

Glasschaden an Fenster oder einer Tür der Wohnung 

Ist die Scheibe leicht fahrlässig (z.B. beim Putzen geht versehentlich eine Glascheibe kaputt, etc.) oder auch fahrlässig beschädigt worden, dann hat in der Regel nicht der Vermieter die in solchen Fällen entstehenden Reparaturkosten zu tragen.

Vermieter können sich vom Mieter die Reparaturkosten als Schadenersatz ersetzen lassen. 

  • Die Pflicht des Vermieters ist es, einen Glasschaden zu reparieren, egal durch was oder wen dieser verursacht wurde, also auch z.B. bei einem Einbruch
    Der Vermieter ist immer für die Instandsetzung zuständig.
  • Der Glasschaden muss dem Vermieter mitgeteilt werden.
  • Die Reparatur einer Glasscheibe ist keine Kleinreparatur.

Reparatur einer Glasscheibe als Mieter selbst beauftragen

Mieter sollten nicht selbst den Auftrag erteilen, sondern dies dem Vermieter überlassen. Geht etwas schief, dann kann der Vermieter für den Fall des Falles Gewährleistungsansprüche durchsetzen, z.B. bei einer nach der Reparatur festgestellten mangelhaften Fensterdichtung: 
Isolierglasfenster, Doppelfenster - Feuchtigkeit zwischen Scheiben,

Auch Kratzer auf einem neuen Fensterglas können vorkommen - Kratzer auf der Scheibe können z.B. nur bei Sonnenlicht sichtbar sein, etc.

Mietwohnung - Ursache des Glasbruchs der Fensterscheibe nicht eindeutig festzustellen

Trifft den Mieter keine Schuld, bzw. ist die Schuld des Mieters vom Vermieter nicht nachweisbar, dann ist der Glasschaden vom Vermieter auf seine Kosten zu beseitigen. Der Vermieter kann ggf. seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen.

Ein Glasschaden kann auch als Spannungsriss auftreten. Ein Sprung in der Fensterscheibe muss also nicht durch ein zu heftiges Zuschlagen eines Fensters passiert sein.

Glasbruch als Mietsachschaden in der privaten Haftpflichtversicherung

In der Regel sind solche Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung der Mieter von der Regulierung ausgeschlossen: 
Private Haftpflichtversicherung für Mieter 

Versicherungen verweisen auf den möglichen Abschluss einer gesonderten Glasversicherung zur Deckung solcher Schäden in der Mietwohnung.

  • Bei Hausratversicherungen ist der zusätzliche Abschluss, Einschluss des Risikos Glasschäden, für die Deckung von Glasschäden als Mietsachschäden möglich.
Hinweis


Der in Hausratversicherungen zu findende Hinweis, dass Glas versichert ist, bezieht sich, wenn keine gesonderte Glasversicherung eingeschlossen ist, nicht auf Mietsachschäden, sondern auf Glasschäden am Hausrat des Mieters, die durch Sturm, Feuer und Wasser auftreten.

Glasschaden, kaputte Fensterscheibe in Mietwohnung durch Unwetter 

Glasschäden, die durch ein Unwetter entstehen (z.B. Hagel, Sturm), sind in der Regel die Angelegenheit des Vermieters. Solche Schäden kann sich der Vermieter über seine Gebäudeversicherung ersetzen lassen.

  • Dies kann aber anders sein, wenn man als Mieter vergessen hat, ein Fenster zu schließen, starker Wind dann den Glasbruch verursachte. Hat man als Mieter seine Sorgfaltspflichten verletzt, z.B. weil mit starkem Wind wegen einem heraufziehenden Unwetter zu rechnen war, dann ist man als Mieter schadenersatzpflichtig.
  • Ggf. kann man eine Glasversicherung, die Mietsachschäden abdeckt, in Anspruch nehmen.

Einbruch - Glasschaden an Fenster, Tür der Mietwohnung - Vermieter muss reparieren

Fenster und Türen sind Gebäudebestandteile der Mietwohnung. Wurde durch einen Einbruch ein Glasschaden verursacht, dann ist der Vermieter für die Reparatur, Instandsetzung zuständig.

Als Mieter hat man für durch einen Einbruch entstehende Schäden am Fenster, an einer Balkontür oder der Wohnungstür keine Haftung, keinen Schadenersatz zu leisten.
Einbruch in Mietwohnung - Schaden an Tür, Fenster - Reparatur

In solchen Fällen kann ggf. als Sicherungsmaßnahme eine Notreparatur erforderlich sein: 
Auftrag an Notdienst durch Mieter - dringende Reparatur des Schadens 



Redaktion


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