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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kündigung des Untermietvertrags per FAX
Es ist ein häufiger Irrtum, dass man einen Untermietvertrag per FAX kündigen kann. Das gilt für den Untermieter, der den Untermietvertrag kündigen möchte und auch für den "Untervermieter", also den Hauptmieter der Wohnung.
Kündigung eines Untermietvertrags der Mietwohnung per FAX ist nicht wirksam
Für Mietvertragskündigungen ist immer die Schriftform, die persönliche Unterschrift erforderlich.
- - Ein versendetes FAX trägt nicht die erforderliche persönliche Unterschrift des/der Untermieter(s) odes des "Untervermieters".
Nicht wirksame Kündigung des Untermietvertrags mit FAX - Kündigung wiederholen
Wurde die Kündigung per FAX übersandt, so müssen Sie dafür sorgen, dass das persönlich von Ihnen unterschriebene FAX als ausgedrucktes Schreiben zugestellt wird, oder die Kündigung nochmals mit persönlicher Unterschrift nachgeholt wird.
- Denken Sie immer daran, dass Sie für den Fall des Falles den Zugang Ihrer Kündigung nachweisen müssen.
Bitten Sie Ihren Vermieter oder als Untervermieter Ihren Untermieter, dass der Erhalt der Kündigung bestätigt wird.
"Hiermit bestätige ich den Erhalt der Kündigung zum ... , Datum und Unterschrift"
Lesetipps zum Thema
Für ein Untermietverhältnis gilt überwiegend eine kurze Kündigungsfrist:
Kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag
Weitere Hinweise zu Kündigungsfristen für Untermietverhältnisse:
Untervermietung - welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall?
Mietaufhebungsvereinbarung, Mietaufhebungsvertrag abschließen
Bei der Kündigung eines Untermietvertrags mit eMail stellt sich das gleiche Problem:
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