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Wohnung - Kündigung des Untermietvertrags mit Mail

Eine Kündigung des Untermietvertrages per Mail ist nicht ausreichend, nicht wirksam. Für eine wirksame Kündigung fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. 

Kündigung des Untermietvertrags per Mail - Schriftform ist nicht eingehalten

Eine Mail erfüllt nicht die Schriftform gemäß BGB § 568., weil die E-Mail nicht die persönliche Unterschrift trägt.

Wurde die Kündigung nur per Mail übersandt, so sollte der Vermieter die persönlich  unterschriebene E-Mail auch als Brief erhalten.

Die Kündigung kann auch mit unterschriebenem Brief wiederholt werden. Die Zustellung und auch der Zeitpunkt der Kündigung sollte nachweisbar sein:

Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe 

Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig 

Hinweis


Ist bzw. war das Untermietverhältnis sehr angespannt war kann sich die Beachtung der Schriftform empfehlen!

    Kündigung Untermietvertrag per Mail - Vermieter soll Kündigung bestätigen

    Bitten Sie Ihren Vermieter, Ihnen den Erhalt Ihrer Kündigung zu bestätigen, z.B. durch Rücksendung Ihrer ursprünglichen E-Mail an Sie mit der Unterschrift und dem Bestätigungsvermerk des Vermieters:

    Beispiel

    Hiermit bestätige ich den Erhalt der Kündigung und Beendigung des Untermietvertrages zum ... .

    Datum und Unterschrift des Vermieters

    Kündigung eines Mietvertrages - persönliche Unterschrift erforderlich

    Besser ist es immer, dem Vermieter eine unterschriebene Kündigung rechtzeitig zukommen zu lassen: 

    Kündigung des Mietvertrages - Unterschrift aller Mieter erforderlich

    Und denken Sie daran, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung nachweisen können

    Für ein Untermietverhältnis gilt überwiegend eine kurze Kündigungsfrist.



    Redaktion


    Hinweis

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